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Maklerzentrum Schweiz AG - Ein perfekter Partner

By Unknown → Donnerstag, 27. Juni 2013

Die Spreu vom Weizen trennen

Das Geschäft mit dem Versicherungsschutz ist ertragreich. Die obligatorischen Ausgaben für Sozialversicherungen betragen ca. 10% des Bruttoeinkommens der Privathaushalte in der Schweiz. Dazu kommen noch die zahlreichen Verträge über freiwillig gewählte Versicherungsprodukte aus der breiten Palette der Versicherungsindustrie, die jede Schweizerin und jeder Schweizer über 7000 Franken im Jahr kosten.

Nichtsdestotrotz steht fest: obwohl viel Geld für Versicherungen ausgegeben wird, sind die Schweizer nicht in jedem Fall gut abgesichert. Denn die Sicherheit ist keine Luxusware, welche nur mit jede Menge Geld zu erwerben ist.

Maklerzentrum Schweiz AG - Die Spreu vom Weizen trennen

Bevor eine nicht obligatorische Versicherung abgeschlossen wird, sollte man einige Fragen überdenken, wie z.B.:

- Habe ich meine bestehenden Policen über fünf Jahre nicht überprüft?
- Welchen Versicherungsschutz brauche ich?
- Sind die Gefahren gegen die ich mich versichern will wirklich gross und mit schweren Folgen?
- Kann ich den grösstmöglichen Schaden aus meinem Portmonnaie nicht selbst ersetzen?
- Bin ich gegen bestimmte Risiken nicht schon versichert?
- Habe ich genügend Konkurrenzofferten eingeholt und sie nach Prämiengrösse und angebotene Leistungen geprüft?
- usw.

Versicherungsgesellschaften nutzen den Umstand aus, dass sich viele Menschen nur sehr ungern mit diesen Fragen auseinandersetzen.

In Broschüren ist z.B. von „Sorglospaketen“ die Rede, es wird gerne auch von „Rundumschutz“ gesprochen. Eine Formulierung aus der Marketingabteilung, die primär gut klingt, aber ansonsten nicht viel bringt. Solche Angebote nützen oft nur dem Versicherungsvertreter. Im Paket mit unter Umständen sinnvollen Policen werden auch oft unnötige Versicherungen angeboten. Andere Policen dagegen sind aber notwendig und unentbehrlich.

 Wie kann man dann am besten die Spreu vom Weizen trennen?

Vor allen Dingen brauchen Sie richtige, umfangreiche und detaillierte Informationen. Dann müssen Ihre persönlichen Bedürfnisse in Betracht gezogen werden und erst anschließend kann man ein für Sie passendes Versicherungspaket zusammenknüpfen. Das kann ein Team, das darauf spezialisiert ist, am besten tun. Ein Team, welches bereit ist, die ständigen Veränderungen des Versicherungsmarktes und der Kundenbedürfnisse in Einklang zu bringen.

Mit der Maklerzentrum Schweiz AG setzen Sie auf die schweizweit führende unabhängige Anbieterin von Versicherungslösungen, die sich durch Kenntnis und Zuverlässigkeit, durch Transparenz und Kundenorientierung seit Jahren auszeichnet. Wissen und Können alleine macht uns aber noch nicht zur Marktführerin. Was uns auszeichnet ist unsere Leidenschaft, unsere Freude am unmittelbaren Kundenkontakt, am Zuhören und am Beraten. Unabhängig davon, ob es um Privatpersonen oder um kleine und mittlere Unternehmen geht.
Auch nach unserer Beratungsdienstleistung stehen wir Ihnen in allen Versicherungsfragen zur Verfügung. Ganz gleich ob es sich um Anpassungen bei Ihrer Krankenversicherung handelt oder ob Sie Ihre Vorsorge planen möchten bzw. die Sachversicherungen angepasst werden sollen - wir sind Tag für Tag für Sie da.
Sollten Sie mit unseren Dienstleistungen einmal nicht in vollem Ausmass zufrieden sein, so können Sie uns darüber jederzeit offen informieren. Wir sehen Ihre Kritik als Möglichkeit, unsere Dienstleistung zu verbessern.

Mit zehn Standorten sind wir in der ganzen Schweiz vertreten und somit nahe bei Ihnen.

› 80’000 Privatkunden
› 600 KMU-Kunden
› 240 Mitarbeiter
› 10 Standorte Schweiz weit




Maklerzentrum Schweiz AG (Basel) - Invalidität

By Unknown → Dienstag, 18. Juni 2013

Invalidität durch Unfall oder durch Krankheit ist ungleich

Maklerzentrum Schweiz AG - Invalidität durch Unfall oder durch Krankheit
Wieso das so ist, hat verschiedene Gründe: Diese für viele Betroffene unverständliche Unterscheidung ist in erster Linie geschichtlich bedingt und ist auf die Zeit der Industrialisierung zurückzuführen. In den Fabriken herrschten damals sehr schlechte Arbeitsbedingungen, was zu einem Aufstand der Arbeiterschaft geführt hat. Als eines der wesentlichen Zugeständnisse wurde die kausale Haftung des Arbeitgebers eingeführt. Die logische Folge waren die Haftpflichtversicherungen und eben auch die Unfallversicherungen. Auch heute noch haften die Arbeitgeber für die Fehler und die daraus entstehenden Schäden ihrer Angestellten. Weiter müssen die Arbeitgeber die Kosten für Berufsunfälle resp. für die entsprechende Versicherungsdeckung auf sich nehmen. Die Kosten für die Nichtbetriebsunfälle bei Angestellten, die mehr als acht Stunden beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, müssen in der Regel durch den Arbeitnehmer getragen werden.

Die Praxis beweist, dass rund 90% der Invaliditätsfälle auf eine Krankheit zurückzuführen sind. Eine Deckung für Krankheitsfälle ist somit bedeutend teurer. Bei den Unfallversicherungen werden in der Regel unterschiedliche Risikogruppen gebildet, so dass eine unterschiedliche Tarifierung je nach Berufsgattung stattfinden kann. Die Leistungen der Unfallversicherung sind bedeutend besser, da nicht nur die Behandlungskosten, Taggelder und eine wesentlich höhere Rentenleistung abgedeckt sind, sondern auch Kosten für Zahnschäden, unbegrenzte Transport- und Rettungskosten (im Krankenversicherungsgesetz KVG sind nur 50% bis 500.- für Transporte und 50% bis 5‘000.- für Suchaktionen und Rettungen versichert), Bestattungskosten und für Sachschäden im Zusammenhang mit Unfällen übernommen werden.

Die Krankenversicherungsdeckungen sind erst danach entstanden und wurden sogar erst ab 1996 für obligatorisch erklärt. Die Leistungen sind wesentlich schlechter, da zusätzlich zu den Franchisen und Selbstbehalte auch verschiedene der oben aufgeführten Leistungen nicht oder in kleinerem Ausmaß versichert sind. Ohne Zusatzversicherungen können ausgeprägte Deckungslücken entstehen. Ähnlich sieht es auch mit den Rentenleistungen im Rahmen der beruflichen Vorsorge (BVG) aus. Das BVG-Obligatorium besteht erst seit 1982 und die Leistungen im Invaliditätsfall erreichen keineswegs 90% des Erwerbseinkommens, wie es bei Unfällen in der Regel der Fall ist. Die Rentenleistungen der 1. und 2. Säule stellen häufig nur 50-60% des vorherigen Erwerbseinkommens dar.

Bei Invalidität durch Krankheit ist die Übergangsfrist unterschiedlich (Ablösung des Krankentaggeldes)

Die meisten Arbeitgeber sehen in ihren Arbeitsverträgen Lohnfortzahlungen bis zum 720. Tag vor. Bei der IV gilt die Grundregel: „Eingliederung vor Rente“. Im Rahmen der Früherkennung erfolgt in der Regel schon nach einer Arbeitsunfähigkeit von ein paar Monaten, spätestens aber nach sechs Monaten eine Meldung bei der IV, damit rechtzeitig Massnahmen (z.B. Umschulungen) getroffen werden können, um eine drohende Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden. Nach sechs Monaten erfolgt in der Regel die Anmeldung bei der IV, so dass vor Ablauf der Leistungsdauer von der Lohnausfallversicherung der IV-Grad feststeht und die Leistungen der IV und der 2. Säule einsetzen können.

Probleme können entstehen, falls ein Arbeitgeber nur die gesetzlichen Leistungen (Basler, Berner oder Zürcher Skala) vorsieht oder falls die zusätzlichen Taggeldleistungen nicht bis zum 720. Tag versichert sind. Sobald die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet, muss der Arbeitsunfähige für sich alleine sorgen, bis der Entscheid der IV feststeht und die Rentenzahlungen einsetzen. Dieses Risiko kann mit einer freiwilligen Taggeldversicherung abgedeckt werden. Ansonsten bleibt oftmals nur der Gang zum Sozialamt.

Berner-, Basler- und Zürcher Skala: Lohnfortzahlung bei Krankheit

Maklerzentrum Schweiz AG - Lohnfortzahlung bei Krankheit

 

Wer braucht eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der freien Vorsorge ist in erster Linie für zwei Personengruppen von grosser Bedeutung. Kinderlose Erwerbstätige oder ältere Erwerbstätige, deren Kinder bereits älter als 18 resp. die ihre Erstausbildung abgeschlossen haben. Die Leistungen im Krankheitsfall ohne Zuzug der Kinderrenten machen häufig nur 50-60% des Erwerbseinkommens aus. Junge Erwerbstätige besitzen zusätzlich häufig noch ein wesentlich tieferes Einkommen, so dass die Leistungen der 1. und 2. Säule hinsichtlich tiefer ausfallen können. Das grösste Risiko besteht jedoch bei Kindern, Studenten und Hausfrauen, da diese keiner 2. Säule angeschlossen sind und im Invaliditätsfall nur die Minimalleistungen aus der 1. Säule und unter Umständen Ergänzungsleistungen bis zum Existenzminimum erhalten werden. Im Leistungsfall oder bei einem nicht mehr einwandfreien Gesundheitszustand kann diese Lücke in keiner Weise mehr geschlossen werden.

Vorbeugen durch professionelle Beratung

Als führende Anbieterin von Versicherungs- und Vorsorgelösungen für Privatpersonen in der Schweiz, suchen die Beraterinnen und Berater der Maklerzentrum Schweiz AG für ihre jährlich rund 30‘000 Kundinnen und Kunden massgeschneiderte Versicherungslösungen mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis. Eine frühzeitige Beratung durch Fachspezialisten kann Unheil vermeiden!

Die 3. Säule: Sinnvolle Ergänzung und grundsätzliche Notwendigkeit

By Unknown → Montag, 10. Juni 2013

Die Maklerzentrum Schweiz AG orientiert

Zwei Drittel des letzten Verdienstes müssen die Leistungen aus der 1. und 2. Säule im Alter abdecken. Heute leben die Rentenempfänger allerdings deutlich länger und müssen demgemäß länger von ihrem Vorsorgevermögen zehren können. Ihre Ansprüche sind während zehn bis fünfzehn Jahren nach ihrer Versetzung in den Ruhestand kaum andere als in der Zeitdauer ihrer Berufstätigkeit. Es ist sinnvoll, die staatliche und berufliche Vorsorge frühzeitig durch den Aufbau einer privaten finanziellen Vorsorge zu erweitern.

Die Äufnung einer 3. Säule empfiehlt sich umso mehr, da der nach wie vor hohe BVG-Umwandlungssatz in den kommenden Jahren schrittweise auf ein Level gesenkt werden dürfte, das der Wirklichkeit der steigenden Lebenserwartung Rechnung trägt. Hinterher sinken die Renten und steigt das Invaliditätsrisiko. Denn insbesondere bei Invalidität durch Krankheit können die tieferen Renten schwerwiegende finanzielle Konsequenzen haben. Im gleichen Atemzug muss mann mit einer Hebung des Rentenalters rechnen. Eine Frühpensionierung wird im Zuge dessen noch kostspieliger. Der Vorsorgenehmer kann in der 3. Säule unter der Säule 3a (gebundene Vorsorge) und der Säule 3b (freie Vorsorge) auswählen. Er zahlt in die Säule 3a bis zum jährlich neu ausgemachten Maximalbetrag ein. Er kann diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen und verkleinert so seine Steuerlast.

Maklerzentrum Schweiz AG

Der Vorsorgenehmer hat die Wahl zwischen einer Bank- und einer Versicherungslösung. Der Kunde ist variabler mit dem Säule-3a-Konto einer Bank bezüglich seiner Einzahlungen. Des Weiteren ist die Säule-3a-Lösung häufig günstiger. Diese Lösung ist hauptsächlich für Personen geeignet, die keinen zusätzlichen Risikoschutz benötigen.

Zusätzliche Versicherungsbausteine wie die Prämienbefreiung bei Invalidität, ein Todesfallkapital und Rentenleistungen bei Erwerbsunfähigkeit bietet die Säule-3a-Lösung einer Versicherung. Zur Absicherung der 2. Hypothek für Eigentümer von Wohneigentum sind diese Bausteine ein Muss. Sie können für die Absicherung der Existenz von entscheidender Bedeutsamkeit sein. Zusätzlich bietet die Versicherungslösung ein Konkursprivileg, dass das Vorsorgevermögen im Konkursfall der Versicherung schützt sowie ein Erbprivileg, welches im Vergleich zum Erbrecht eine andere Begünstigtenregelung ermöglicht. Im Gegensatz zur Banklösung besteht bei der Versicherungslösung ein Sparzwang und eine feste Vertragsdauer.

Der Vorsorgenehmer kann im Rahmen der Säule 3b frei Vermögen aufbauen, einerseits durch Versicherungslösungen wie Lebensversicherungen oder durch Kapitalanlagen oder aufgeschobene Leibrenten. Die Lösungen im Rahmen der Säule 3b sind insbesondere für Patchwork-Familien und Konkubinatspaare wesentlich. Es ist denkbar, dass sich im Todesfall einer der beiden Lebenspartner grosse Vorsorgelücken entstehen, da der zurückbleibende Lebenspartner beispielsweise kein Recht auf Leistungen aus der 1. Säule hat.

Eine Angebotslücke, die bislang noch keine Versicherungsgesellschaft geschlossen hat, ist die Vorsorge im Pflegefall. Gerade in diesem Bereich wird der Bedarf der Vorsorgenehmer angesichts der steigenden Lebenserwartung sprießen.

Bei der Selektion der Vorsorgelösung im Rahmen der 3. Säule gilt es die ganz persönliche Lebenslage zu berücksichtigen. Wer eine Versorgerrolle wahrnimmt, sollte seine Familie besonders gut schützen. Ebenso sind die Risiken Langlebigkeit, Tod und Invalidität sowie steuerliche Aspekte zu beachten. Eine detaillierte Analyse der Bedürfnisse und eine sorgfältige Auswahl einer adäquaten Vorsorgelösung durch eine professionelle Konsultation ist empfehlenswert.

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