Maklerzentrum Schweiz AG (Basel) - Invalidität

By Unknown Dienstag, 18. Juni 2013

Invalidität durch Unfall oder durch Krankheit ist ungleich

Maklerzentrum Schweiz AG - Invalidität durch Unfall oder durch Krankheit
Wieso das so ist, hat verschiedene Gründe: Diese für viele Betroffene unverständliche Unterscheidung ist in erster Linie geschichtlich bedingt und ist auf die Zeit der Industrialisierung zurückzuführen. In den Fabriken herrschten damals sehr schlechte Arbeitsbedingungen, was zu einem Aufstand der Arbeiterschaft geführt hat. Als eines der wesentlichen Zugeständnisse wurde die kausale Haftung des Arbeitgebers eingeführt. Die logische Folge waren die Haftpflichtversicherungen und eben auch die Unfallversicherungen. Auch heute noch haften die Arbeitgeber für die Fehler und die daraus entstehenden Schäden ihrer Angestellten. Weiter müssen die Arbeitgeber die Kosten für Berufsunfälle resp. für die entsprechende Versicherungsdeckung auf sich nehmen. Die Kosten für die Nichtbetriebsunfälle bei Angestellten, die mehr als acht Stunden beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, müssen in der Regel durch den Arbeitnehmer getragen werden.

Die Praxis beweist, dass rund 90% der Invaliditätsfälle auf eine Krankheit zurückzuführen sind. Eine Deckung für Krankheitsfälle ist somit bedeutend teurer. Bei den Unfallversicherungen werden in der Regel unterschiedliche Risikogruppen gebildet, so dass eine unterschiedliche Tarifierung je nach Berufsgattung stattfinden kann. Die Leistungen der Unfallversicherung sind bedeutend besser, da nicht nur die Behandlungskosten, Taggelder und eine wesentlich höhere Rentenleistung abgedeckt sind, sondern auch Kosten für Zahnschäden, unbegrenzte Transport- und Rettungskosten (im Krankenversicherungsgesetz KVG sind nur 50% bis 500.- für Transporte und 50% bis 5‘000.- für Suchaktionen und Rettungen versichert), Bestattungskosten und für Sachschäden im Zusammenhang mit Unfällen übernommen werden.

Die Krankenversicherungsdeckungen sind erst danach entstanden und wurden sogar erst ab 1996 für obligatorisch erklärt. Die Leistungen sind wesentlich schlechter, da zusätzlich zu den Franchisen und Selbstbehalte auch verschiedene der oben aufgeführten Leistungen nicht oder in kleinerem Ausmaß versichert sind. Ohne Zusatzversicherungen können ausgeprägte Deckungslücken entstehen. Ähnlich sieht es auch mit den Rentenleistungen im Rahmen der beruflichen Vorsorge (BVG) aus. Das BVG-Obligatorium besteht erst seit 1982 und die Leistungen im Invaliditätsfall erreichen keineswegs 90% des Erwerbseinkommens, wie es bei Unfällen in der Regel der Fall ist. Die Rentenleistungen der 1. und 2. Säule stellen häufig nur 50-60% des vorherigen Erwerbseinkommens dar.

Bei Invalidität durch Krankheit ist die Übergangsfrist unterschiedlich (Ablösung des Krankentaggeldes)

Die meisten Arbeitgeber sehen in ihren Arbeitsverträgen Lohnfortzahlungen bis zum 720. Tag vor. Bei der IV gilt die Grundregel: „Eingliederung vor Rente“. Im Rahmen der Früherkennung erfolgt in der Regel schon nach einer Arbeitsunfähigkeit von ein paar Monaten, spätestens aber nach sechs Monaten eine Meldung bei der IV, damit rechtzeitig Massnahmen (z.B. Umschulungen) getroffen werden können, um eine drohende Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden. Nach sechs Monaten erfolgt in der Regel die Anmeldung bei der IV, so dass vor Ablauf der Leistungsdauer von der Lohnausfallversicherung der IV-Grad feststeht und die Leistungen der IV und der 2. Säule einsetzen können.

Probleme können entstehen, falls ein Arbeitgeber nur die gesetzlichen Leistungen (Basler, Berner oder Zürcher Skala) vorsieht oder falls die zusätzlichen Taggeldleistungen nicht bis zum 720. Tag versichert sind. Sobald die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet, muss der Arbeitsunfähige für sich alleine sorgen, bis der Entscheid der IV feststeht und die Rentenzahlungen einsetzen. Dieses Risiko kann mit einer freiwilligen Taggeldversicherung abgedeckt werden. Ansonsten bleibt oftmals nur der Gang zum Sozialamt.

Berner-, Basler- und Zürcher Skala: Lohnfortzahlung bei Krankheit

Maklerzentrum Schweiz AG - Lohnfortzahlung bei Krankheit

 

Wer braucht eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der freien Vorsorge ist in erster Linie für zwei Personengruppen von grosser Bedeutung. Kinderlose Erwerbstätige oder ältere Erwerbstätige, deren Kinder bereits älter als 18 resp. die ihre Erstausbildung abgeschlossen haben. Die Leistungen im Krankheitsfall ohne Zuzug der Kinderrenten machen häufig nur 50-60% des Erwerbseinkommens aus. Junge Erwerbstätige besitzen zusätzlich häufig noch ein wesentlich tieferes Einkommen, so dass die Leistungen der 1. und 2. Säule hinsichtlich tiefer ausfallen können. Das grösste Risiko besteht jedoch bei Kindern, Studenten und Hausfrauen, da diese keiner 2. Säule angeschlossen sind und im Invaliditätsfall nur die Minimalleistungen aus der 1. Säule und unter Umständen Ergänzungsleistungen bis zum Existenzminimum erhalten werden. Im Leistungsfall oder bei einem nicht mehr einwandfreien Gesundheitszustand kann diese Lücke in keiner Weise mehr geschlossen werden.

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