Browsing "Older Posts"

Premium Tricks von führenden VBV-zertifizierten Versicherungsexperten

By Unknown → Freitag, 26. August 2016

Das Maklerzentrum Schweiz erklärt, wie man bei den Prämien der Grundversicherung viel Geld sparen kann.

Geld sparen dank Maklerzentrum Schweiz

Jedes Angebot sollte verglichen werden

Die Dienstleistungen in der Grundversicherung bleiben immer die gleichen — Sie können also ohne Bedenken zu einer anderen Kasse wechseln, einen Nachteil im Leistungsumfang wird es nicht geben. Der einzige Punkt, in dem sich die Kassen unterscheiden, ist der “Service”. Dazu gehören zum Beispiel die Beratung und deren Qualität, oder die Geschwindigkeit, mit der Dienstleistungen vergütet werden. Bei manchen Versicherern muss man für die Spesen von Medikamenten auch erst selbst aufkommen. Jede Krankenkasse hat jedoch die Pflicht, Sie zu versichern.

Überblick der Prämien

Das BAG bietet jeden Oktober wem sich dafür interessiert einen Überblick über die Grundversicherungsprämien in den Kantonen, bzw. für die EU-Länder und auch Island und Norwegen an.
Jetzt unverbindlich Prämien vergleichen!

Die Frist einer Kündigung

  • Solange man mit der obligatorischen Franchise von 300 Franken versichert ist, kann man immer eine Kündigung auf Ende Juni und Dezember einreichen. Gültig ist diese Kündigung jedoch nur, wenn sie bis spätestens 31. März bzw. 30. November beim Versicherer eingeht.
  • Ist man mit einer höheren Franchise versichert oder hat man eine limitierte Spitalwahl, dann kann nur auf Jahresende gekündigt werden. Üblicherweise besteht eine einmonatige Frist, d.h. die Kündigung muss bis spätestens 30. November beim Versicherer eingehen.
  • Legt der Versicherer eine neue Prämie fest, beträgt die Kündigungsfrist nur einen Monat, und die Kasse kann auf Ende desjenigen Monats gewechselt werden. Dies hat Vorrang gegenüber der Gültigkeit der neuen Prämie. Dabei spielt es keine Rolle, ob die neue (vom BAG bewilligte) Prämie erhöht wurde oder ob Ihre Versicherung HMO-, Hausarzt-Modell, Modell mit vorheriger telefonischen Beratung oder Wahlfranchise enthält. Der Versicherer hat die Pflicht, den Versicherten mindestens zwei Monate vor dem in Kraft treten der neuen Prämie über diese zu informieren. Zudem muss er den Versicherten in dieser Mitteilung auch über sein Kündigungsrecht kenntlich machen.
  • Auf eine andere Franchise oder Versicherungsform (HMO- oder Hausarztmodell, Modell mit vorheriger telefonischer Beratung) kann nur auf Jahresanfang gewechselt werden.

Beispiel:

Will man auf den 1. Januar mit seiner Grundversicherung zu einer anderen Kasse wechseln, kann die Kündigung bis zum 30. November bei der vorherigen Kasse eingehen. Eine Prämienerhöhung spielt dabei keine Rolle, auch nicht ob man mit HMO-, Hausarzt-Modell, Modell mit vorheriger telefonischer Beratung oder Wahlfranchise versichert ist. Es zählt bloss, dass der Versicherer den Versicherten über die neue (vom BAG bewilligte) Prämie bis zum 31. Oktober informiert hat.

Wichtig ist, dass die Kündigung rechtzeitig erfolgt. Sie muss vor der Kündigungsfrist beim Versicherer eingetroffen sein. Dabei zählt nicht das Datum, an dem sie abgeschickt wurde, sondern das, wann sie beim Versicherer eingegangen ist. Das Maklerzentrum Schweiz empfiehlt, bis Mitte März bzw. Mitte November per Einschreiben zu kündigen. Der Wechsel der Versicherung ist erst an dem Punkt vollstreckt, an dem die neue Krankenkasse der alten bestätigt, dass es nicht zu einem Versicherungsunterbruch kommt. Erfolgt diese Mitteilung nicht, wird der Wechsel nicht vollzogen.

Sehen Sie sich die Zusatzversicherungen an

Mit der Grundversicherung ist man umfassend und qualitativ hervorragend medizinisch versorgt. Das Maklerzentrum Schweiz möchte daher nahelegen, genau zu überprüfen, ob die Zusatzversicherungen Leistungen bringen, welche die Grundversicherung nicht bereits enthält.
Jetzt unverbindliche VBV-zertifizierte Krankenkassenberatung bestellen!

Wichtig ist, niemals eine Zusatzversicherung zu kündigen, ohne sich vorher bei einer anderen Kasse genau nach den Bedingungen zur Aufnahme orientiert zu haben. Bei Zusatzversicherungen sind Krankenkassen nicht dazu verpflichtet, jeden aufzunehmen. Ausserdem können sie die Prämien frei nach Alter und Geschlecht festlegen, sowie Einschränkungen aufgrund der gesundheitlichen Verfassung des Versicherten haben. Die Bedingungen zur Aufnahme in eine Zusatzversicherung sollten stets verglichen werden. Hierbei ist vor allem der Leistungsumfang wichtig. Im Bereich der Zusatzversicherungen ist dieser je nach Versicherer verschieden.

Die Kündigungsfristen bei Zusatzversicherungen differieren üblicherweise von denen der Grundversicherung. Auch hier ist es wichtig, die Bedingungen zur Versicherung zu vergleichen.

Wählen Sie eine spezielle Versicherungsform

Die folgenden Versicherungsformen enthalten günstigere Prämien.

Limitierte Arzt- und Spitalwahl
Bei einer sogenannten HMO-Versicherung (= Health Maintenance Organization) oder einem Hausarzt-Modell können Prämien gespart werden. Dafür fällt die freie Arztwahl sowie die Wahl des Krankenhauses weg und man wird in einem HMO-Zentrum (z.B. ärztliche Gruppenpraxis) behandelt. Ist man mit dem Hausarzt-Modell versichert, geht man immer zuerst zu seinem Hausarzt, der einen bei Notwendigkeit an einen Spezialisten übermittelt (Ausnahme bei Notfällen). Sparen kann man hiermit bei der Prämie der ordentlichen Versicherung mit Unfalldeckung. Kombiniert man jedoch mit einer Wahlfranchise, kann es sein, dass wegen der Vorschriften zur minimalen Prämie nicht gespart werden kann.

Eine höhere Franchise wählen
Wird die Franchise (der fixe Jahresbetrag, mit dem man sich an den Spesen beteiligt) auf mehr als die obligatorischen 300 Franken angehoben, dann teilt die Krankenversicherung dem Versicherten eine tiefere Prämie zu. Dabei ist der Preisnachlass von der Höhe der gewählten Franchise abhängig, es besteht jedoch eine gesetzliche Grenze. Die Franchise gilt ab dem 01.01.. Danach kann sie ein Jahr lang nicht reduziert werden.
Die Wahlfranchisen für Erwachsene: 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken.
Die Wahlfranchisen für Kinder: 100, 200, 300, 400, 500 und 600 Franken. Der Versicherer ist nicht dazu verpflichtet, alle Wahlfranchisen anzubieten. Für Erwachsene und junge Erwachsene (von 19. bis und mit 25. Lebensjahr) kann er verschiedene Franchisen haben.

Andere Versicherungsmodelle
Des Weiteren gibt es bei verschiedenen Kassen andere Modelle (beispielsweise das Modell mit vorheriger telefonischer medizinischer Beratung oder kombinierte Versicherungsmodelle). Um mehr darüber zu erfahren empfiehlt das Maklerzentrum Schweiz direkt mit diesen Kassen in Verbindung zu treten.

Aufnahme in eine Bonus-Versicherung
Wenn Ihre Kasse keine Rechnungen zu decken hat, senkt sich die Prämie jedes Jahr um einen Schritt. Zu Beginn ist die Prämie 10 Prozent höher als die normale Prämie. Innert fünf Jahren kann sich die Prämie auf die Hälfte der Ausgangsprämie reduzieren.

Aufpassen: Die speziellen Versicherungsarten stehen Kunden, die in einem EU-Land, Island oder Norwegen wohnhaft sind, nicht zur Verfügung.

Auf die Unfalldeckung kann verzichtet werden, wenn man mindestens acht Stunden die Woche arbeitstätig ist und durch den Arbeitgeber nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert ist.

Die Versicherung kann bei längerer Dienstpflicht vorläufig eingestellt werden
Hält ein Dienst länger als 60 Tage an (beispielsweise die RS, Zivildienst oder Zivilschutz) ist es möglich, die Versicherung vorläufig einzustellen. Die dienstleistende Person wird von den für den Dienst zuständigen Behörden davon in Kenntnis gesetzt. Während eines Dienstes im Militär übernimmt die Militärversicherung die Deckung für Risiken Krankheit und Unfall.

Bestellen Sie jetzt Ihre Krankenkassenberatung beim Maklerzentrum Schweiz und profitieren auch Sie vom grossen Sparpotential und der langjährigen Erfahrung unserer VBV-zertifizierten Versicherungsexperten.

Maklerzentrum Basel gibt zum Krankenkassenwechsel Rat

By Unknown → Mittwoch, 10. August 2016
In der Schweiz ist ein Wechsel der Krankenkasse generell möglich. Ist man allerdings bei seiner alten Kasse noch säumig, bleibt man so lange bei dieser Kasse, bis alle fälligen Kosten — zum Beispiel Prämien, Zinsen, Kostenbeteiligungen — bezahlt wurden, und kann erst danach wechseln.

I) Ab welchem Zeitpunkt ist ein Wechsel möglich?

Der Jahreswechsel ist der übliche Termin zum Wechseln der Krankenkasse. Dafür muss die Kündigung bei der alten Kasse bis zum 30. November als Einschreiben eingetroffen sein. Fällt der 30. November auf ein Wochenende, gilt als finales Datum der letzte Arbeitstag im November. Auf den Monat Juli kann auch derjenige einen Kassenwechsel unternehmen, der mit einer Franchise von 300 CHF versichert ist. Hier gilt als letzter Termin der 31. März (bzw. der letzte Arbeitstag im März).
Ändert sich die Höhe der Prämie durch das Erreichen einer neuen Altersstufe, kann der Kunde die Versicherung ebenfalls kündigen. Jede Krankenkasse hat dazu ihre eigene Frist.

Sparen durch Krankenkassenwechsel

II) Warum kann ein Wechsel sinnvoll sein?

Laut des Maklerzentrum Basel zahlt sich ein Krankenkassenwechsel primär dadurch aus, dass man Prämien spart. Versicherte können sich erst informieren, ob ihnen eine Prämienverbilligung zusteht. Dies ist prinzipiell der Fall, wenn man über ein jährliches Bruttoeinkommen von weniger als 150’000 CHF verfügt und kein Vermögen von mindestens 1 Million CHF besitzt. Generell empfiehlt das Maklerzentrum Basel, immer die verschiedenen Prämien, die für eine Versicherung gefordert werden, miteinander zu vergleichen, denn zwischen den einzelnen Kantonen und auch den Versicherern treten teilweise beachtliche Differenzen auf. Zudem erhöhen Versicherer immer wieder die Prämien. Per 2016 stiegen die Krankenkassenprämien stärker als bisher, nämlich zwischen 4 bis 6 Prozent. Deshalb sollte man den Überblick behalten und abwägen.
Zusatzversicherungen können zum Beispiel frei gewählt werden und müssen nicht beim Versicherer der Grundversorgung abgeschlossen sein. Vergleicht man hier also die einzelnen Prämien, kann man sich viele Kosten sparen.

III) Worauf muss beim Wechsel aufgepasst werden?

Die Kündigung muss neben fristgerechter Zustellung schriftlich und per Einschreiben erfolgen. Dabei zählt für die Frist nicht der Poststempel, sondern das Eingangsdatum bei der alten Kasse. Ein Krankenkassenwechsel per 30. Juni ist nur möglich, wenn bei der neuen Kasse das vorige Versicherungsmodell weiterhin besteht und die Franchise nicht ansteigt. Ein Wechsel von einer 300 CHF Standart-Franchise zu einem Telmed-Modell ist zum Beispiel erst per 31. Dezember ausführbar. Erhöht der Versicherer während des Jahres die Prämie, gilt wie in den sonstigen Fällen die einmonatige Kündigungsfrist. Prämienerhöhungen wegen Wechsel des Wohnorts, dem Erlangen der Volljährigkeit oder Wegfall der Prämienverbilligung gestatten nicht einen flexiblen Wechsel.

Maklerzentrum Basel Empfehlung zur KündigungDas Maklerzentrum Basel empfiehlt bei der Kündigung der Krankenkasse auf zwei Dinge zu achten: Der Zeitpunkt der Kündigung und die schriftliche Form.

Die Maklerzentrum Schweiz AG steht Ihnen als kompetenter Berater in allen Versicherungsfragen zur Verfügung. Wer sich nicht gerne selbst die komplexen Recherchen im Internet macht, kann sich von der Maklerzentrum Schweiz AG ohne Kostenfolge beraten lassen. Die Krankenkassenspezialisten übernehmen auch alle weiteren administrativen Aufwände fristgerecht und kostenlos.