Die 3. Säule: Sinnvolle Ergänzung und grundsätzliche Notwendigkeit

By Unknown Montag, 10. Juni 2013

Die Maklerzentrum Schweiz AG orientiert

Zwei Drittel des letzten Verdienstes müssen die Leistungen aus der 1. und 2. Säule im Alter abdecken. Heute leben die Rentenempfänger allerdings deutlich länger und müssen demgemäß länger von ihrem Vorsorgevermögen zehren können. Ihre Ansprüche sind während zehn bis fünfzehn Jahren nach ihrer Versetzung in den Ruhestand kaum andere als in der Zeitdauer ihrer Berufstätigkeit. Es ist sinnvoll, die staatliche und berufliche Vorsorge frühzeitig durch den Aufbau einer privaten finanziellen Vorsorge zu erweitern.

Die Äufnung einer 3. Säule empfiehlt sich umso mehr, da der nach wie vor hohe BVG-Umwandlungssatz in den kommenden Jahren schrittweise auf ein Level gesenkt werden dürfte, das der Wirklichkeit der steigenden Lebenserwartung Rechnung trägt. Hinterher sinken die Renten und steigt das Invaliditätsrisiko. Denn insbesondere bei Invalidität durch Krankheit können die tieferen Renten schwerwiegende finanzielle Konsequenzen haben. Im gleichen Atemzug muss mann mit einer Hebung des Rentenalters rechnen. Eine Frühpensionierung wird im Zuge dessen noch kostspieliger. Der Vorsorgenehmer kann in der 3. Säule unter der Säule 3a (gebundene Vorsorge) und der Säule 3b (freie Vorsorge) auswählen. Er zahlt in die Säule 3a bis zum jährlich neu ausgemachten Maximalbetrag ein. Er kann diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen und verkleinert so seine Steuerlast.

Maklerzentrum Schweiz AG

Der Vorsorgenehmer hat die Wahl zwischen einer Bank- und einer Versicherungslösung. Der Kunde ist variabler mit dem Säule-3a-Konto einer Bank bezüglich seiner Einzahlungen. Des Weiteren ist die Säule-3a-Lösung häufig günstiger. Diese Lösung ist hauptsächlich für Personen geeignet, die keinen zusätzlichen Risikoschutz benötigen.

Zusätzliche Versicherungsbausteine wie die Prämienbefreiung bei Invalidität, ein Todesfallkapital und Rentenleistungen bei Erwerbsunfähigkeit bietet die Säule-3a-Lösung einer Versicherung. Zur Absicherung der 2. Hypothek für Eigentümer von Wohneigentum sind diese Bausteine ein Muss. Sie können für die Absicherung der Existenz von entscheidender Bedeutsamkeit sein. Zusätzlich bietet die Versicherungslösung ein Konkursprivileg, dass das Vorsorgevermögen im Konkursfall der Versicherung schützt sowie ein Erbprivileg, welches im Vergleich zum Erbrecht eine andere Begünstigtenregelung ermöglicht. Im Gegensatz zur Banklösung besteht bei der Versicherungslösung ein Sparzwang und eine feste Vertragsdauer.

Der Vorsorgenehmer kann im Rahmen der Säule 3b frei Vermögen aufbauen, einerseits durch Versicherungslösungen wie Lebensversicherungen oder durch Kapitalanlagen oder aufgeschobene Leibrenten. Die Lösungen im Rahmen der Säule 3b sind insbesondere für Patchwork-Familien und Konkubinatspaare wesentlich. Es ist denkbar, dass sich im Todesfall einer der beiden Lebenspartner grosse Vorsorgelücken entstehen, da der zurückbleibende Lebenspartner beispielsweise kein Recht auf Leistungen aus der 1. Säule hat.

Eine Angebotslücke, die bislang noch keine Versicherungsgesellschaft geschlossen hat, ist die Vorsorge im Pflegefall. Gerade in diesem Bereich wird der Bedarf der Vorsorgenehmer angesichts der steigenden Lebenserwartung sprießen.

Bei der Selektion der Vorsorgelösung im Rahmen der 3. Säule gilt es die ganz persönliche Lebenslage zu berücksichtigen. Wer eine Versorgerrolle wahrnimmt, sollte seine Familie besonders gut schützen. Ebenso sind die Risiken Langlebigkeit, Tod und Invalidität sowie steuerliche Aspekte zu beachten. Eine detaillierte Analyse der Bedürfnisse und eine sorgfältige Auswahl einer adäquaten Vorsorgelösung durch eine professionelle Konsultation ist empfehlenswert.

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