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Krankenkassenprämien 2017 — offizielle Erhöhung um 4,5%

By Unknown → Montag, 3. Oktober 2016
Krankenkassenprämien 2017 von Kindern
Die Prämien von Kindern steigen gar um 6,6 Prozent. Die Durchschnittsprämie erreicht einen Rekordwert von 447 Franken.

Für Eltern wird es teuer werden

Für den erwachsenen Versicherungsnehmer steigen die Krankenkassenprämien 2017 im Durchschnitt um 4,5% an. Die heftigste Prämienerhöhung findet bei den Kinderprämien statt — diese steigen um durchschnittlich 6,6%. Weshalb dies so sei, erklärte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Mitteilung: Die Kinderprämien decken seit Jahren nicht mehr die anfallenden Kosten.

Obwohl die Krankenversicherungen dazu verpflichtet sind, die Prämien für Kinder tiefer als die für Erwachsene zu halten, ist der Preisunterschied nicht vorgeschrieben. Bundesrat Alain Berset sagte, diese Preisdifferenz würde immer geringer. Dies geschehe unter anderem deshalb, weil Behandlungen für Kinder immer kostspieliger würden. Für junge Erwachsene wird es 2017 ebenfalls heftig: Ihre Prämienerhöhung beträgt durchschnittlich 5,4%.

Krankenkassenprämien 2017 steigen im Durchschnitt um 4,5%

Die Standardprämie — die Prämie eines erwachsenen Grundversicherungsnehmers mit einer Franchise von 300.- und Unfalldeckung — steigt im Durchschnitt um 4,5%. Je nach persönlicher Lebenssituation und Kanton des Versicherten kann dieser Betrag jedoch stark abweichen.

Unter 4% blieb der durchschnittliche Anstieg der Standardprämie 2017 in nur sieben Kantonen: AG, BE, LU, SH, TG, ZG, ZH. In elf Kantonen (AI, BL, FR, GE, GL, GR, JU, NE, SO, TI, VS) findet eine Prämienerhöhung von über 5% statt.

In Genf und Basel wird es am teuersten

Die höchsten Krankenkassenprämien 2017 bezahlen immer noch die Basler und Genfer mit 567.- und 554.-. Am billigsten bleibt es für die Appenzell Innerrhodener mit 347.- und für die Nidwaldener mit 360.-.

Auch eine grosse Rolle in den Prämienerhöhungen der nächsten Jahre spielt der angepasste Risikoausgleich. Hat eine Krankenversicherung viele Kunden in gutem Gesundheitszustand, muss sie ab 2017 mehr in den Risikoausgleich einzahlen — ihre Prämien dürften höher werden. Hat eine Versicherung überwiegend Kunden, die viele medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, steht ihr mehr Geld aus dem Risikoausgleich zu. Bei diesen Versicherungen ist der Prämienanstieg geringer.

Jede Krankenkasse hat bis Ende Oktober Zeit, ihre Kunden über die neuen Prämien für das nächste Jahr in Kenntnis zu setzen. Bis Ende November können die Versicherten ihre Kasse oder ihr Versicherungsmodell wechseln.

Fortwährend steigen die Prämien

1996 wurde die obligatorische Krankenpflegeversicherung eingeführt. Seither werden die Krankenkassenprämien jedes Jahr höher — während der letzten 10 Jahre durchschnittlich 3.6%. Die erste Prämie lag bei 173.-, während die Prämie von nächstem Jahr bereits bei 447.- im Monat liegt. Das BAG sieht als Grund dafür die demographische Entwicklung, den Fortschritt im medizinisch-technischen Bereich und das Mengenwachstum.

Alain Berset verkündete, dass man auch in Zukunft Prämienerhöhungen erwarten muss. Grund dafür sei vor allem die Tatsache, dass Menschen immer älter würden. Um die steigenden Kosten im Zaum zu halten, sei Mitarbeit in jedem Bereich gefragt: Ärzte, Spitäler, Pharma-Konzerne und auch die Versicherungsnehmer — “alle müssen noch mehr tun”, sagte er.

In Zukunft soll der Wettstreit mehr zwischen Leistungserbringung, Kostenkontrolle und Innovation stattfinden, anstatt zwischen dem Streben nach “guten Risiken” (üblicherweise jüngere Kunden). Der angepasste Risikoausgleich hat bereits dazu geführt, dass sich die Prämien der einzelnen Versicherungen ein bisschen angeglichen haben. Ab 2018 sollen die Krankenkassenprämien pro Region bestimmt werden und nicht mehr wie jetzt gesamtschweizerisch.

Schwangerschaft: Hier alle Leistungen der Krankenkasse

By Unknown → Sonntag, 11. September 2016
Kontrolluntersuchung bei Schwangerschaft
Kontrolluntersuchungen gehören zu den Mutterschaftsleistungen der Krankenkasse in der Grundversicherung.


Ist man schwanger, dann hat man Recht auf Mutterschaftsleistungen: eine bestimmte Anzahl Untersuchungen, die von der Grundversicherung gedeckt werden.

Ärztliche Untersuchungen vor der Geburt 

Läuft die Schwangerschaft normal ab, gelten als Teil der Mutterschaftsleistungen sieben Kontrolluntersuchungen und zwei Ultraschalluntersuchungen. Diese finden einmal zwischen der 11. und 14. Woche und einmal zwischen der 20. und 23. Woche statt.

Zusätzliche Leistungen der Krankenkasse

Für Kurse zur Vorbereitung auf die Geburt trägt die Krankenkasse 100 Franken bei. Die Kosten der Geburt werden von der Grundversicherung gedeckt, unter der Bedingung, dass das gewählte Geburtshaus auf der Spitalliste des Heimatkantons steht. Entscheidet man sich für eine Geburt zuhause, wird auch die von der Grundversicherung gedeckt.

Was zahlt die Krankenkasse nach der Geburt?

Von den Dienstleistungen der Grundversicherung kann man nicht nur während, sondern auch noch nach der Schwangerschaft profitieren: Nach der Geburt erfolgt eine Kontrolluntersuchung, deren Kosten übernommen werden, sowie drei Stillberatungen, von erfahrenen Krankenschwestern oder Hebammen geleitet.

Bei einer gewöhnlich verlaufenden Schwangerschaft werden keine Kosten der Mutterschaftsleistungen von den Versicherten selbst getragen. Treten Schwierigkeiten auf, dann gelten die in dem Fall geleisteten Dienste als Leistungen wegen Krankheit. Somit besteht für den Versicherungsnehmer eine Pflicht zur Kostenbeteiligung.

Seit dem 1. März 2014 besteht für Schwangere ab der 13. Woche bis 8 Wochen nach der Geburt keine Kostenbeteiligung an allgemein medizinischen Dienstleistungen. Damit fällt auch die Kostenbeteiligung für Behandlungen unabhängig von der Schwangerschaft weg.

Kostenbeteiligung nach der Entbindung

Nach der Entbindung ist die Krankenversicherung der Mutter für den Krankenhausaufenthalt des Neugeborenen zuständig. Wird der Säugling jedoch krank, fällt eine Kostenbeteiligung an (Franchise und Selbstbehalt).

Stephan Wirz vom Maklerzentrum findet aber, dass die genannten Leistungen der Grundversicherung vollkommen genügen. Für allfällige zusätzliche Wünsche empfiehlt das Maklerzentrum eine entsprechende Zusatzversicherung für Mutterschaft. Wird man bald Eltern, lässt man sich am besten von einem neutralen Krankenkassen-Experten beraten. Das Maklerzentrum steht Ihnen als kompetenter, versicherungsneutraler Berater in allen Versicherungsangelegenheiten zur Seite.

Premium Tricks von führenden VBV-zertifizierten Versicherungsexperten

By Unknown → Freitag, 26. August 2016

Das Maklerzentrum Schweiz erklärt, wie man bei den Prämien der Grundversicherung viel Geld sparen kann.

Geld sparen dank Maklerzentrum Schweiz

Jedes Angebot sollte verglichen werden

Die Dienstleistungen in der Grundversicherung bleiben immer die gleichen — Sie können also ohne Bedenken zu einer anderen Kasse wechseln, einen Nachteil im Leistungsumfang wird es nicht geben. Der einzige Punkt, in dem sich die Kassen unterscheiden, ist der “Service”. Dazu gehören zum Beispiel die Beratung und deren Qualität, oder die Geschwindigkeit, mit der Dienstleistungen vergütet werden. Bei manchen Versicherern muss man für die Spesen von Medikamenten auch erst selbst aufkommen. Jede Krankenkasse hat jedoch die Pflicht, Sie zu versichern.

Überblick der Prämien

Das BAG bietet jeden Oktober wem sich dafür interessiert einen Überblick über die Grundversicherungsprämien in den Kantonen, bzw. für die EU-Länder und auch Island und Norwegen an.
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Die Frist einer Kündigung

  • Solange man mit der obligatorischen Franchise von 300 Franken versichert ist, kann man immer eine Kündigung auf Ende Juni und Dezember einreichen. Gültig ist diese Kündigung jedoch nur, wenn sie bis spätestens 31. März bzw. 30. November beim Versicherer eingeht.
  • Ist man mit einer höheren Franchise versichert oder hat man eine limitierte Spitalwahl, dann kann nur auf Jahresende gekündigt werden. Üblicherweise besteht eine einmonatige Frist, d.h. die Kündigung muss bis spätestens 30. November beim Versicherer eingehen.
  • Legt der Versicherer eine neue Prämie fest, beträgt die Kündigungsfrist nur einen Monat, und die Kasse kann auf Ende desjenigen Monats gewechselt werden. Dies hat Vorrang gegenüber der Gültigkeit der neuen Prämie. Dabei spielt es keine Rolle, ob die neue (vom BAG bewilligte) Prämie erhöht wurde oder ob Ihre Versicherung HMO-, Hausarzt-Modell, Modell mit vorheriger telefonischen Beratung oder Wahlfranchise enthält. Der Versicherer hat die Pflicht, den Versicherten mindestens zwei Monate vor dem in Kraft treten der neuen Prämie über diese zu informieren. Zudem muss er den Versicherten in dieser Mitteilung auch über sein Kündigungsrecht kenntlich machen.
  • Auf eine andere Franchise oder Versicherungsform (HMO- oder Hausarztmodell, Modell mit vorheriger telefonischer Beratung) kann nur auf Jahresanfang gewechselt werden.

Beispiel:

Will man auf den 1. Januar mit seiner Grundversicherung zu einer anderen Kasse wechseln, kann die Kündigung bis zum 30. November bei der vorherigen Kasse eingehen. Eine Prämienerhöhung spielt dabei keine Rolle, auch nicht ob man mit HMO-, Hausarzt-Modell, Modell mit vorheriger telefonischer Beratung oder Wahlfranchise versichert ist. Es zählt bloss, dass der Versicherer den Versicherten über die neue (vom BAG bewilligte) Prämie bis zum 31. Oktober informiert hat.

Wichtig ist, dass die Kündigung rechtzeitig erfolgt. Sie muss vor der Kündigungsfrist beim Versicherer eingetroffen sein. Dabei zählt nicht das Datum, an dem sie abgeschickt wurde, sondern das, wann sie beim Versicherer eingegangen ist. Das Maklerzentrum Schweiz empfiehlt, bis Mitte März bzw. Mitte November per Einschreiben zu kündigen. Der Wechsel der Versicherung ist erst an dem Punkt vollstreckt, an dem die neue Krankenkasse der alten bestätigt, dass es nicht zu einem Versicherungsunterbruch kommt. Erfolgt diese Mitteilung nicht, wird der Wechsel nicht vollzogen.

Sehen Sie sich die Zusatzversicherungen an

Mit der Grundversicherung ist man umfassend und qualitativ hervorragend medizinisch versorgt. Das Maklerzentrum Schweiz möchte daher nahelegen, genau zu überprüfen, ob die Zusatzversicherungen Leistungen bringen, welche die Grundversicherung nicht bereits enthält.
Jetzt unverbindliche VBV-zertifizierte Krankenkassenberatung bestellen!

Wichtig ist, niemals eine Zusatzversicherung zu kündigen, ohne sich vorher bei einer anderen Kasse genau nach den Bedingungen zur Aufnahme orientiert zu haben. Bei Zusatzversicherungen sind Krankenkassen nicht dazu verpflichtet, jeden aufzunehmen. Ausserdem können sie die Prämien frei nach Alter und Geschlecht festlegen, sowie Einschränkungen aufgrund der gesundheitlichen Verfassung des Versicherten haben. Die Bedingungen zur Aufnahme in eine Zusatzversicherung sollten stets verglichen werden. Hierbei ist vor allem der Leistungsumfang wichtig. Im Bereich der Zusatzversicherungen ist dieser je nach Versicherer verschieden.

Die Kündigungsfristen bei Zusatzversicherungen differieren üblicherweise von denen der Grundversicherung. Auch hier ist es wichtig, die Bedingungen zur Versicherung zu vergleichen.

Wählen Sie eine spezielle Versicherungsform

Die folgenden Versicherungsformen enthalten günstigere Prämien.

Limitierte Arzt- und Spitalwahl
Bei einer sogenannten HMO-Versicherung (= Health Maintenance Organization) oder einem Hausarzt-Modell können Prämien gespart werden. Dafür fällt die freie Arztwahl sowie die Wahl des Krankenhauses weg und man wird in einem HMO-Zentrum (z.B. ärztliche Gruppenpraxis) behandelt. Ist man mit dem Hausarzt-Modell versichert, geht man immer zuerst zu seinem Hausarzt, der einen bei Notwendigkeit an einen Spezialisten übermittelt (Ausnahme bei Notfällen). Sparen kann man hiermit bei der Prämie der ordentlichen Versicherung mit Unfalldeckung. Kombiniert man jedoch mit einer Wahlfranchise, kann es sein, dass wegen der Vorschriften zur minimalen Prämie nicht gespart werden kann.

Eine höhere Franchise wählen
Wird die Franchise (der fixe Jahresbetrag, mit dem man sich an den Spesen beteiligt) auf mehr als die obligatorischen 300 Franken angehoben, dann teilt die Krankenversicherung dem Versicherten eine tiefere Prämie zu. Dabei ist der Preisnachlass von der Höhe der gewählten Franchise abhängig, es besteht jedoch eine gesetzliche Grenze. Die Franchise gilt ab dem 01.01.. Danach kann sie ein Jahr lang nicht reduziert werden.
Die Wahlfranchisen für Erwachsene: 500, 1000, 1500, 2000 und 2500 Franken.
Die Wahlfranchisen für Kinder: 100, 200, 300, 400, 500 und 600 Franken. Der Versicherer ist nicht dazu verpflichtet, alle Wahlfranchisen anzubieten. Für Erwachsene und junge Erwachsene (von 19. bis und mit 25. Lebensjahr) kann er verschiedene Franchisen haben.

Andere Versicherungsmodelle
Des Weiteren gibt es bei verschiedenen Kassen andere Modelle (beispielsweise das Modell mit vorheriger telefonischer medizinischer Beratung oder kombinierte Versicherungsmodelle). Um mehr darüber zu erfahren empfiehlt das Maklerzentrum Schweiz direkt mit diesen Kassen in Verbindung zu treten.

Aufnahme in eine Bonus-Versicherung
Wenn Ihre Kasse keine Rechnungen zu decken hat, senkt sich die Prämie jedes Jahr um einen Schritt. Zu Beginn ist die Prämie 10 Prozent höher als die normale Prämie. Innert fünf Jahren kann sich die Prämie auf die Hälfte der Ausgangsprämie reduzieren.

Aufpassen: Die speziellen Versicherungsarten stehen Kunden, die in einem EU-Land, Island oder Norwegen wohnhaft sind, nicht zur Verfügung.

Auf die Unfalldeckung kann verzichtet werden, wenn man mindestens acht Stunden die Woche arbeitstätig ist und durch den Arbeitgeber nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert ist.

Die Versicherung kann bei längerer Dienstpflicht vorläufig eingestellt werden
Hält ein Dienst länger als 60 Tage an (beispielsweise die RS, Zivildienst oder Zivilschutz) ist es möglich, die Versicherung vorläufig einzustellen. Die dienstleistende Person wird von den für den Dienst zuständigen Behörden davon in Kenntnis gesetzt. Während eines Dienstes im Militär übernimmt die Militärversicherung die Deckung für Risiken Krankheit und Unfall.

Bestellen Sie jetzt Ihre Krankenkassenberatung beim Maklerzentrum Schweiz und profitieren auch Sie vom grossen Sparpotential und der langjährigen Erfahrung unserer VBV-zertifizierten Versicherungsexperten.

Maklerzentrum Basel gibt zum Krankenkassenwechsel Rat

By Unknown → Mittwoch, 10. August 2016
In der Schweiz ist ein Wechsel der Krankenkasse generell möglich. Ist man allerdings bei seiner alten Kasse noch säumig, bleibt man so lange bei dieser Kasse, bis alle fälligen Kosten — zum Beispiel Prämien, Zinsen, Kostenbeteiligungen — bezahlt wurden, und kann erst danach wechseln.

I) Ab welchem Zeitpunkt ist ein Wechsel möglich?

Der Jahreswechsel ist der übliche Termin zum Wechseln der Krankenkasse. Dafür muss die Kündigung bei der alten Kasse bis zum 30. November als Einschreiben eingetroffen sein. Fällt der 30. November auf ein Wochenende, gilt als finales Datum der letzte Arbeitstag im November. Auf den Monat Juli kann auch derjenige einen Kassenwechsel unternehmen, der mit einer Franchise von 300 CHF versichert ist. Hier gilt als letzter Termin der 31. März (bzw. der letzte Arbeitstag im März).
Ändert sich die Höhe der Prämie durch das Erreichen einer neuen Altersstufe, kann der Kunde die Versicherung ebenfalls kündigen. Jede Krankenkasse hat dazu ihre eigene Frist.

Sparen durch Krankenkassenwechsel

II) Warum kann ein Wechsel sinnvoll sein?

Laut des Maklerzentrum Basel zahlt sich ein Krankenkassenwechsel primär dadurch aus, dass man Prämien spart. Versicherte können sich erst informieren, ob ihnen eine Prämienverbilligung zusteht. Dies ist prinzipiell der Fall, wenn man über ein jährliches Bruttoeinkommen von weniger als 150’000 CHF verfügt und kein Vermögen von mindestens 1 Million CHF besitzt. Generell empfiehlt das Maklerzentrum Basel, immer die verschiedenen Prämien, die für eine Versicherung gefordert werden, miteinander zu vergleichen, denn zwischen den einzelnen Kantonen und auch den Versicherern treten teilweise beachtliche Differenzen auf. Zudem erhöhen Versicherer immer wieder die Prämien. Per 2016 stiegen die Krankenkassenprämien stärker als bisher, nämlich zwischen 4 bis 6 Prozent. Deshalb sollte man den Überblick behalten und abwägen.
Zusatzversicherungen können zum Beispiel frei gewählt werden und müssen nicht beim Versicherer der Grundversorgung abgeschlossen sein. Vergleicht man hier also die einzelnen Prämien, kann man sich viele Kosten sparen.

III) Worauf muss beim Wechsel aufgepasst werden?

Die Kündigung muss neben fristgerechter Zustellung schriftlich und per Einschreiben erfolgen. Dabei zählt für die Frist nicht der Poststempel, sondern das Eingangsdatum bei der alten Kasse. Ein Krankenkassenwechsel per 30. Juni ist nur möglich, wenn bei der neuen Kasse das vorige Versicherungsmodell weiterhin besteht und die Franchise nicht ansteigt. Ein Wechsel von einer 300 CHF Standart-Franchise zu einem Telmed-Modell ist zum Beispiel erst per 31. Dezember ausführbar. Erhöht der Versicherer während des Jahres die Prämie, gilt wie in den sonstigen Fällen die einmonatige Kündigungsfrist. Prämienerhöhungen wegen Wechsel des Wohnorts, dem Erlangen der Volljährigkeit oder Wegfall der Prämienverbilligung gestatten nicht einen flexiblen Wechsel.

Maklerzentrum Basel Empfehlung zur KündigungDas Maklerzentrum Basel empfiehlt bei der Kündigung der Krankenkasse auf zwei Dinge zu achten: Der Zeitpunkt der Kündigung und die schriftliche Form.

Die Maklerzentrum Schweiz AG steht Ihnen als kompetenter Berater in allen Versicherungsfragen zur Verfügung. Wer sich nicht gerne selbst die komplexen Recherchen im Internet macht, kann sich von der Maklerzentrum Schweiz AG ohne Kostenfolge beraten lassen. Die Krankenkassenspezialisten übernehmen auch alle weiteren administrativen Aufwände fristgerecht und kostenlos.

Familie optimal versichern: Maklerzentrum rät zur individuellen Versicherung

By Unknown → Mittwoch, 17. Juni 2015
Kinderversicherung: Mit dem Familienglück wächst die Verantwortung der Eltern, das erste Kind ebenso wie alle weiteren vor den finanziellen Folgen von Krankheit und Unfall zu schützen

Für viele Familien erscheint der Abschluss einer Familienversicherung (Zusatzversicherung) als eine Notwendigkeit, um das gemeinsame Familienglück zu geniessen, indem man die Kinder vor finanziellen Konsequenzen, verursacht durch Krankheit und Unfall, schützt. Einerseits ist es gut, entsprechende Massnahmen diesbezüglich zu treffen. Andererseits ist diese Lösung jedoch in den meisten Fällen nicht der richtige Weg, dies zu erzielen, denn sie ist teuer und ermöglicht keine ausreichende Deckung.

Maklerzentrum - Zusatzversicherung für Neugeborene
Maklerzentrum - Zusatzversicherung für Neugeborene
Für alle in der Schweiz wohnhafte Personen, auch für die Neugeborenen ist die obligatorische Krankenversicherung (KVG) verbindlich.
Um vorbehaltlos die Aufnahme in eine Zusatzversicherung (VVG) für das Kind zu gewähren, muss mindestens drei Monate vor der Geburt eine Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgen. Für so eine Anmeldung vor der Geburt braucht man dann auch keinen Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Ausserdem ermöglicht dies eine bedingungslose Deckung der versicherten Leistungen für das Kind.

Die vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass ein Risiko von Geburtsgebrechen besteht, was von den Eltern öfters unterschätzt wird. Nach statistischen Angaben ist für drei von 100 Neugeborenen ein sofortiger und passender Versicherungsschutz unbedingt notwendig. 

Die Wichtigkeit dieses Vorsorgeschutzes für das Kind ist aus den nachfolgenden Zahlen ersichtlich:
  • in der Schweiz werden jedes Jahr über 100 Kinder mit einer Hasenscharte oder einem Wolfsrachen geboren
  • betroffen von dem Atemnotsyndrom sind ein Prozent der Neugeborenen, geborene Babies vor der 30. Schwangerschaftswoche haben bis zu 60 Prozent das Syndrom
  • bei einem von tausend Kindern wird gleich nach der Geburt ein Herzproblem festgestellt

Die meisten Krankenkassen bieten den künftigen Eltern Familienversicherungen an, die in der Regel ein ungeeignetes Produkt sind. Einerseits ist die angebotene Deckung nicht ausreichend, und andererseits können Folgekosten entstehen, die die finanzielle Sicherheit eines Kindes in Gefahr bringen. Die Entscheidung solch eine Familienversicherung abzuschliessen, lässt sich als eine Kompromisslösung bezeichnen, die für alle ein wenig, aber für keinen genug bietet. 

 

Maklerzentrum – Information für künftige Eltern


Der gute Rat für die Eltern wäre, für jedes Familienmitglied eine individuelle Krankenversicherung (VVG) entsprechend den spezifischen Bedürfnissen abzuschliessen.
Da es viele Krankenkassen gibt, wäre dabei eine unabhängige Beratung durch das Maklerzentrum sehr hilfreich. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, sich über die Vorteile einer privaten Spitalzusatzversicherung für Kinder zu informieren und noch viele Einzelheiten über die Leistungen zu erfahren.

Folgende Fragen werden beispielsweise bei einem Beratungsgespräch geklärt:
  • Wie sehen die Leistungen im Fall einer Zahnspange aus?
  • Welche Leistungen für Alternativmedizin sind eingeschlossen?
  • Wird bei Krankheit und Unfall ein Invaliditätskapital ausgerichtet?
  • Sind die Leistungen der Versicherung unbegrenzt, oder erbringt sie nur limitiert Leistungen?
  • Welche Vorteile bietet eine private Spitalzusatzversicherung für Kinder?

Um jedoch die optimale Versicherung für Familien zu finden, muss mindestens Folgendes berücksichtigt werden:
  • drei Monate vor der Geburt ist der optimale Zeitpunkt für die Anmeldung von Neugeborenen bei der Krankenkasse
  • will man Familienversuchungen abschliessen, muss man damit vorsichtig umgehen, um unnötigen Ausgaben zu vermeiden
  • die günstigere Lösung wäre, für jedes Familienmitglied eine separate Krankenversicherung abzuschliessen, die zu den individuellen Bedürfnissen am besten passt
  • in diesem Fall empfielt sich eine unabhängige Beratung, die ein optimales Bild der passenden Lösungen anbietet.

Autor: Stephan Wirz

Stephan M. Wirz ist Mitglied der Geschäftsleitung der Maklerzentrum Schweiz AG, der führenden Anbieterin von Krankenkassen und Versicherungslösungen im Privatkundenbereich in der Schweiz.

Zum Krankenkassen Prämien sparen ist es nie zu spät

By Unknown → Samstag, 28. Februar 2015
Immer im Herbst findet in der Schweiz die grosse Diskussion um die Krankenkassenprämien statt. Bis im November müssen sich die Versicherten jeweils entscheiden, ob sie bei ihrer bisherigen Grundversicherung bleiben wollen oder die Versicherung aus Kostengründen wechseln sollen. Da die Grundversicherung einheitlich gesetzlich geregelt ist, gibt es hier keinen grossen Spielraum. Entweder man wechselt die Versicherung oder man lässt es sein. Wobei - angesichts der grossen Unterschiede - immer noch viel zu wenige von der Wahlmöglichkeit Gebrauch machen. Dieser Entscheid kommt im Herbst 2015 wieder auf uns zu. Doch wo kann heute gespart werden?

Maklerzentrum - Krankenkassenprämien sparen

Zusatzversicherung anpassen - Prämie sparen

Bei der Zusatzversicherung gelten andere Spielregeln. Kündigen lässt sie sich per 30. September des laufenden Jahres auf Ende Jahr. Aber sie kann auch jederzeit angepasst werden, wenn mehr oder höher versichert wird. Und sie kann angepasst werden, wenn eine Prämienerhöhung droht. Das wird ebenfalls auf den selben Zeitpunkt, auf Ende Jahr oder Vertragsjahr, sein. Wobei Sie hier in jedem Falle mit äusserster Vorsicht vorgehen sollten. Es kann sein, dass sie wegen aktueller oder vergangener gesundheitlicher Probleme nicht von der neuen Versicherung angenommen werden. Oder Sie werden mit Vorbehalten aufgenommen. Gerade das gesundheitliche Problem, das Ihnen am meisten zu schaffen macht, wird von der Versicherungsesellschaft in der Police ausgeschlossen.

Meist wird bei den Diskussion über die Grundversicherung und die laufende Prämienerhöhung die Frage nach der richtigen Zusatzversicherung ganz ausser acht gelassen. Doch gerade hier sind die meisten Einsparungen möglich - und es können die meisten kostenschweren Fehler gemacht werden. In der Zusatzversicherung können die unterschiedlichsten Dinge versichert werden, sie können definieren, wo und wie sie, im Falle eines Falles, im Spital untergebracht werden sollen, welcher Arzt sie dort behandeln soll, sie können sich so versichern, dass sie in jeder Lebens- und Notfall-Lage adäquat abgedeckt sind. Auch die Kosten für Brillen und die Zahnbehandlungen können separat versichert werden. Lohnen tun sich nicht alle Zusatzversicherungen. Und jede Versicherung bietet andere Leistungen und Pakete an. Gerade die Pakete scheinen zwar auf den ersten Blick günstiger zu sein als einzelne, durch Sie wählbare, Zusatzversicherungen. Doch achten Sie auch darauf, ob Sie diese wirklich benötigen. Mutterschafts-Zusatzversicherungen sind nur für Frauen im gebärfähigen Alter sinnvoll und dennoch sehr oft in Versicherungen enthalten, ohne dass die Versicherten davon ahnen. Und mancher Versicherungsmakler wunderte sich schon beim Durchforsten der Versicherungen seines Kunden über die hohe Unfallversicherung, wo doch der Kunde eine sichere Stellung in einem Betrieb hatte, der nicht nur die (obligatorische) Unfallversicherung deckte, sondern darüber hinaus auch die Behandlung als Privatpatient im Falle eines Unfalls. Die Berater des Maklerzentrums Schweiz prüfen vorhandene Versicherungen kostenlos. Oft sind durch das Stornieren von Versicherungen von Risiken, die für eine spezifische Person nie eintreten werden oder durch das Aufdecken von Doppelversicherungen hohe Einsparungen möglich.


Zum Beispiel: Sparen bei der Spitalversicherung

Grosse Einsparungen sind zum Beispiel bei der Spitalzusatzversicherung möglich. Sie können zwischen halbprivat, privat und Flexmodell wählen. Beim Flexmodell entscheiden Sie sich bevor Sie ins Spital eintreten, welches Zimmer, halbprivat (=Zweibettzimmer) oder privat Sie belegen wollen.
Doch Änderungen müssen wohl überlegt sein, es ist meist kein Schritt zurück möglich. Wenn man schon grosse Leistungen beansprucht hat, eine Altersgrenze überschritten hat, macht die Versicherungen Vorbehalte oder übernimmt das Risiko nicht mehr. Es macht aber auch wenig Sinn, wenn Sie sich von jungen Jahren an privat versichern, es sich aber jetzt schon voraussagen lässt, dass sie diese Prämien als Pensionierter nicht mehr bezahlen können, weil sie sonst finanziell überfordert sind.
Die richtige Wahl der Zusatzversicherung ist sehr komplex. Die Berater des Maklerzentrums beraten anbieterneutral und ohne jegliche Zusatzkosten für den Versicherten.

Hauptsitz Basel (Basel-Land, Basel-Stadt, Fricktal, Jura)
Elisabethenanlage 11 Postfach 4002 Basel Tel. 0800 822 800 Fax 0800 822 801

Biel/Bienne (Bern, Jura, Neuenburg)Tel. 0800 822 800
Frauenfeld (Thurgau)
Tel. 0800 822 800
Gisikon (Luzern, Zug, Schwyz, Uri)
Tel. 0800 822 800
Montreux (Freiburg, Genf, Neuenburg, Waadt, Wallis)
Tel. 0800 822 800
St. Gallen (Appenzell, St. Gallen)
Tel.0800 822 800

Grundversicherung neu abgeschlossen? Jetzt geht's erst richtig los.

By Unknown → Dienstag, 23. Dezember 2014


Mit Zusatzversicherungen Geld sparen - Maklerzentrum informiert

Das grosse Rennen um den Abschluss der Grundversicherung im 2015 ist nun zwar beendet. Doch bei den Zusatzversicherungen kann es weitergehen. Dort gelten nicht dieselben Kündigungs- und Abschlusstermine wie bei der Grundversicherung. Und die Situation ist zudem viel komplexer. Gerade bei den Zusatzversicherungen gibt es zahlreiche Sparmöglichkeiten, die jederzeit, während des ganzen Jahres, initiiert werden können.


Sind Sie wirklich richtig krankenversichert?

Mehr als achtzig Prozent aller Versicherten verfügen auch über eine Zusatzversicherung. Meist wird übersehen, dass hier Fehlentscheide noch viel mehr ins Geld gehen können als beim Abschluss der Grundversicherung. Zum Beispiel auch, weil sehr oft Unnötiges versichert wurde. Prüfen Sie also auch Ihre Zusatzversicherung (sofern Sie über eine verfügen) darauf: Sind Sie überversichert, weil z.B. die Versicherung Ihres Arbeitgebers einen Teil der Risiken übernimmt? Sind Risiken versichert, die Sie nie in Anspruch nehmen werden, z.B. Zusatzleistungen während der Schwangerschaft? Oder anders gefragt: Sind Sie wirklich gegen alle erwünschten Risiken versichert? Oder sind Sie sogar doppelversichert? Auch das gibt es immer wieder.
Nehmen Sie sich ausnahmsweise die Mühe und lesen Sie das Kleingedruckt. Oder lassen Sie Ihre bestehende Versicherung von einem unabhängigen kundigen Makler, zum Beispiel vom Maklerzentrum (Basel), kostenlos prüfen. Er kann Ihnen gleich sagen, wo Sie gerade damit stehen. Kündigen können Sie die Zusatzversicherung in den meisten Fällen erst 3 Monate vor Jahresende auf Ende Jahr. Aber zusätzliche Risiken lassen sich jederzeit versichern, wenn nicht gesundheitliche Vorbehalte bestehen.


So nehmen Sie Ihre Krankenversicherung in die Pflicht

Die Laufzeit einer Zusatzversicherung ist nicht einheitlich geregelt wie bei der Grundversicherung. Meist wird sie für ein Jahr abgeschlossen, mit Kündigungsmöglichkeit 3 Monate vor Jahresende. Sofern Sie die Versicherung nicht rechtzeitig kündigen, läuft sie ein Jahr weiter. Eine Ausnahme ist nur dann, wenn die Versicherungsgesellschaft die Prämie erhöht.
Während alle Krankenkassen Sie in die Grundversicherung aufnehmen müssen, und das unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand, kann der Anbieter der Zusatzversicherung seine Vorbehalte und Ausschlüsse anbringen. Deshalb sollten Sie, wollen Sie nur die Kasse wechseln und nicht einen neuen Vertrag abschliessen, alle Vorsicht walten lassen. Kündigen sollten sie die neue Kasse erst bei Vorliegen der neuen Offerte oder eines bindenden Vertrags. Bei der Anmeldung lohnt es sich, wahrheitsgetreu alle gesundheitlichen Probleme (nach denen im Anmeldeformular gefragt wird) anzugeben. Falls Sie ein gesundheitliches Problem verschweigen und dieses wieder im Krankheitsfalle auftaucht, kann Ihnen die Kasse die Leistungen verweigern.

Haben Sie schon vor einiger Zeit eine Offerte der Versicherungsgesellschaft erhalten? Jetzt können Sie die Kasse in die Pflicht nehmen und auch einige Zeit später den Vertrag unterschreiben. Denn solche Offerten sind in der Regel über längere Zeit, also mehr als einen Monat lang bindend. Wie lange, das steht in der Offerte selbst. Oder haben Sie einen Vertrag erhalten? Dann wurde Ihnen diese aufgrund eines Antrags ausgestellt und Sie sind daran gebunden. Achten Sie also sehr sorgfältig darauf, ob Sie eine Offerte verlangen oder gleich einen Antrag stellen. Der Antrag bindet beide Teile im Falle einer Zusage der Krankenversicherung.

Maklerzentrum rät zu einer Krankenkassenberatung
Maklerzentrum rät zu einer Krankenkassenberatung
Fazit: Zusatzversicherungen sind eine komplexe Angelegenheit mit so vielen Variabeln, dass es dafür keinen Internet Rechner gibt, der Ihnen Aufschluss darüber gibt, welche Risiken Sie wo versichern können und sollten. Deshalb lassen Sie sich - noch besser - krankenversicherungsunabhängig beraten. Und ganz wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie eine Offerte verlangen und nicht gleich einen Antrag unterschreiben, der im Falle einer Zusage der Versicherung bindend ist. Die Mitarbeiter des Maklerzentrum zum Beispiel beraten kostenlos, unverbindlich und objektiv. Die entsprechenden Ausführungen werden während des Gesprächs schriftlich festgehalten, damit Sie diese anschliessend in aller Ruhe studieren können.

Maklerzentrum Schweiz AG (Basel) informiert - Krankenkassenprämien 2015

By Unknown → Freitag, 11. Juli 2014

Und schon jetzt ist es klar: Die Krankenkassenprämien werden im 2015 massiv steigen.

Krankenkassenpraemien steigen 2015 massiv - Maklerzentrum Schweiz AG
Schon im 2013 prognostizierten Fachleute nach einem moderaten Anstieg der 2014er Krankenkassenprämien, dass der Schock 2015 folgen werde. Nun ist es (beinahe) öffentlich. Es zeichnet sich ab, dass wir mit 3,5 bis 5 % Prämienerhöhung zu rechnen haben.

In der Woche vor dem letzten Septemberwochenende wird Bundesrat Alain Berset die Prämienerhöhung für die Grundversicherung bekannt machen. Doch schon jetzt ist bekannt, dass diesen Herbst die Prämien massiv steigen werden. Der Grund des Anstiegs ist vor allem durch die Einführung der Fallpauschale in den Spitälern und durch die erhöhten ambulanten Arztkosten wegen Erhöhung der Labortarife bedingt. Denn der Krankenkassenverband santésuisse belegt: Spitäler machen ihre Patienten kränker als sie in Wirklichkeit sind, um höhere Rechnungen zu stellen. So ist nichts mit der höheren Transparenz, die mit der Einführung der Fallpauschale einhergehen sollte. Und so wird, mit oder ohne Abstimmung über die Einheitskasse, die Suche nach der günstigsten (und besten) Krankenkasse auch diesen Herbst wieder losgehen. Umso mehr empfiehlt die Maklerzentrum Schweiz AG seinen Kunden, rechtzeitig Preis und Leistung ihrer Zusatzversicherungen zu überprüfen. In den Zusatzversicherung ist noch viel Sparpotenzial enthalten. Auch bei diesen gelten dieselben Vertragstermine wie in den letzten Jahren.

Zu hoffen ist auch, dass die in der letzten Minuten geforderte strengere Aufsicht der Krankenkasse Erfolg hat. Die Gesundheitskommission verlangt zum Beispiel, dass Quersubventionen der Krankenkassen gestoppt. werden. Es soll nicht mehr vorkommen, dass die Krankenkassen in gewissen Kantonen hohe Grundversicherungsprämien verlangen, damit sie diese in anderen Kantonen wieder subventionieren können. Es sollen deshalb der Aufsichtsbehörde die Kompetenz in die Hand gegeben werden, nicht mehr alleine zu niedrige Prämien anzupassen, sondern auch zu hohe. Dieses Vorgehen war bisher auf Druck der Krankenkasse erfolglos propagiert worden. In der Herbsession aber, könnte es erfolgreich sein.

Der 30. September ist näher als man denkt. Denn bis zu diesem Zeitpunkt kann die Zusatzversicherung gewechselt werden, auch wenn diese ihre Prämie nicht erhöht. Das Maklerzentrum Schweiz AG (Basel) erinnert daran, dass nur 5% der Versicherten jeweils auf Ende Jahr die Versicherung wechselt. Dabei wäre doch die Abklärung, welche Leistungen von welcher Versicherung zu welchem Preis angeboten wird, relativ einfach. Ein Versicherungswechsel kann einer Familie Einsparungen von mehreren Hundert, wenn nicht Tausend Franken jährlich bringen. Allerdings ist Vorsicht geboten, und deshalb ist es auch sinnvoll, einen versicherungsneutralen Berater heranzuziehen: Nicht alle Leistungen der Zusatzversicherungen sind so transparent wie sie scheinen. Auf dem Internet sind sie, trotz automatisierter Rechner, kaum objektiv vergleichbar. Es gehört schon etwas Fachwissen dazu, die Fallstricke und Mängel in den Verträgen zu erkennen. Deshalb lohnt es sich speziell, sich von einem neutralen Krankenkassenberater der Maklerzentrum Schweiz AG beraten zu lassen.

Maklerzentrum Schweiz AG zur Einheitskasse

By Unknown → Dienstag, 27. Mai 2014


Maklerzentrum Schweiz AG nimmt Stellung zur Einheitskasse: Fazit - nicht so neu, aber teurer.

Unsere Krankenversicherungen sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Eine staatliche Krankenkasse gibt es nicht. Jede Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt und im Tätigkeitsgebiet der Kasse Wohnsitz hat.
Voraussichtlich im Herbst 2014 findet die Abstimmung zur Einheitskasse („für eine öffentliche Krankenkasse“) statt. Verbraucher- und Patientenschutzorganisationen, die Grünen sowie die SP verlangen eine einzige, Schweizer Krankenversicherung. Die Krankenversicherer, weitere Parteien, die Mehrheit der Ärzte und die Mehrheit der Parlamentarier sind dagegen.

Maklerzentrum Schweiz AG zur Einheitskasse
Diese Form Einheitskasse ist nicht so neu. Denn schon seit Jahrzehnten gibt es die SUVA, die nationale Unfallversicherung, die für die Betriebe des zweiten Wirtschaftssektors, also der produzierenden Industrie und des produzierenden Gewerbes, obligatorisch ist. Alle weiteren Branchen können sich bei einer der zahlreichen privaten Unfallversicherungen für Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle versichern lassen. Die SUVA konnte bisher nicht von sich behaupten, günstigere Prämien anzubieten. Sie erhebt, das attestiert der Schweizerische Versicherungsverband, pro versicherte Person einen weit höheren Prämienzuschlag als die privaten Unfallversicherer. Und dies, obwohl die Privatversicherer durch das Versichern vieler kleiner und mittlerer Betriebe mit höheren administrativen Aufwänden rechnen müssen. Überhaupt ist noch kaum einem staatlichen Monopolbetrieb gelungen, günstiger zu arbeiten als die Privatwirtschaft. Entsteht eine staatliche Krankenkasse, wird dies wohl kaum anders sein, weil der Wettbewerb fehlt. Und wenn der Wettbewerb, sowohl was Preis wie auch Leistung bei der Grundversicherung fehlt, wird das System unweigerlich erstarren. Und aus der steigenden Preisspirale wird sich die Einheitskasse durch Abbau von Leistungen und dennoch steigenden Prämien zu retten versuchen. Mit im Wettbewerb sind die Versicherungsmakler, wie z.B. die Maklerzentrum Schweiz AG. Sie behalten für ihre Kunden Jahr für Jahr den Überblick über Preis und Leistung der Kassen, sei das in der Grund- wie auch in der Zusatzversicherung.

Prämienerhöhungen sind unumgänglich, daran wird auch eine Einheitskasse nichts ändern. Daran sind aber nicht die Verwaltungskosten schuld, sondern die steigenden Arzt- und Spitalkosten. Der Wettbewerb unter den 61 privaten Krankenkassen sorgt für eine Selbstregulierung. Jede Kasse hat ein Interesse daran, dass die steigenden Arzt- und Spitalkosten nicht weitere Prämienerhöhungen zur Folge haben. Und sie sorgen mit Verwaltungskosten, die so gering wie möglich sind dafür, dass ihr eigener Anteil an den Kosten nicht ins Gewicht fällt. Zudem bieten sie, trotz obligatorischen einheitlichen Leistungen doch noch einige Unterschiede in ihrem Angebot an, sei das in Form von Dienstleistungen oder zusätzlichen Leistungen im Krankheitsfall.

Das Solidaritätsprinzip ist bei den Grundversicherungen erfüllt. Die Kassen müssen jede/n aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Ihr administrativer Aufwand ist derselbe. Bestehende Unterschiede der Grundversicherungen sind schnell offen gelegt. Die wesentlichen Unterschiede aber bestehen, so sagt die Maklerzentrum Schweiz AG in Preis und Leistung der Zusatzversicherungen. Hier spielt der echte Wettbewerb und das Angebot ist für Laien, auch mittels raffiniertester Vergleichsmethoden auf dem Internet, fast undurchschaubar. Deshalb lohnt es sich speziell, sich von einem versicherungsneutralen Berater der Maklerzentrum Schweiz AG einen Plan aufstellen zu lassen, welche Zusatzversicherung individuell abgeschlossen werden sollte. Komplizierter wird die Geschichte, weil nicht nur die Leistungen der Zusatzversicherungen massgebend sind, sondern auch Laufzeit einer Leistung und der Ausschluss unnötiger Leistungen.

Weitere Infos zur Krankenkasse:

www.maklerzentrum.ch
www.maklerzentrum.net

Beim Kassenwechsel kann man den Hausarzt verlieren – Maklerzentrum Schweiz AG orientiert

By Unknown → Donnerstag, 1. Mai 2014

Maklerzentrum Schweiz AG – Aufgepasst: Beim Krankenkassenwechsel kann man den Hausarzt verlieren

Vielleicht ist es nicht allen Versicherten bewusst, dass man beim Krankenkassenwechsel den Hausarzt verlieren kann. Man riskiert unter Umständen seinen Hausarzt zu verlieren etwa dann, wenn der Arzt zwei Titel hat.
 
Wenn man sich krank fühlt, ruft man gleich beim Hausarzt an. Die erste Anlaufstelle der meisten Schweizer ist der Hausarzt. Der Commonwealth Funds veröffentlichte die Ergebnisse einer Umfrage, die zeigten, dass über 96 % der Befragten bei Gesundheitsproblemen zuerst ihren Hausarzt anrufen. Die Befragten gaben den Ärzten gute Noten, weil sie sich auf deren Leistungen verlassen könnten.

 

Über Ärzte mit zwei Titeln – Maklerzentrum Schweiz AG informiert

Hausarzt verlieren - Maklerzentrum Schweiz AG
Die Zukunft der Grundversorgung durch Hausärzte sieht nicht besonders gut aus: Die Allgemeinmedizin ist nicht attraktiv und viele junge Ärzte ziehen eine Spezialisierung vor. Parlament und Bundesrat bemühen sich deshalb die Hausarztmedizin zu fördern. Doch finanzielle Stimuli oder spezielle Aus- und Weiterbildung sind keine Anreize, wenn Krankenkassen es nicht zulassen, gewisse Hausärzte in ihr Versicherungsmodell aufzunehmen.

Jürg Schlup, Präsident des Ärzteverbandes FMH erhebt diesen Vorwurf in der Ärztezeitung. Ärzte, die als Allgemeinärzte aber auch als Spezialisten – beispielsweise Allergologen oder Kardiologen - praktizieren, würden von gewissen Krankenkassen diskriminiert.

Über die Bezahlung bei Doppeltitelträgern

Ärzte, die über einen Doppeltitel verfügen, praktizieren nicht nur als Hausarzt, sondern können auch Spezialdiagnosen stellen. In der Regel sind letztere teurer. Solche Ärzte müssen sich als Spezialisten zu erkennen geben, weil sie in der jährlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung des Kassenverbandes Santésuisse wegen hoher Preise auffallen.
Schlup ist der Meinung, dass diese Situation den Versicherern die Gelegenheit gibt, diese Ärzte von der Liste auszuschliessen. Offenbar hätten gewisse Krankenkassen den Verdacht, dass Doppeltitelträger mehr Kosten generieren als Hausärzte, ohne diesen Verdacht bewiesen zu haben. Dies, weil die Leistungen der Ärzte gesetzlich nach Tarmed-Punkten abgerechnet würden.

Maklerzentrum Schweiz AG über die unnötigen Spezialuntersuchungen

Paul Rhyn, der Sprecher von Santésuisse, meint, dass höhere Kosten dann entstehen, wenn der Hausarzt Spezialuntersuchungen macht, die eigentlich nicht nötig sind.
Nicht alle Kassen schränken aber die Arztwahl ein. Schlup teilt mit, dass trotzdem die Listenmodelle unter Ärzten verpönt sind, weil sie ja nicht wissen, auf welche Listen sie gesetzt werden. Für Patienten fehlt in dieser Situation die Transparenz.

Über die neue Gesetzesänderung

Nach Einschätzungen sind rund 200 der insgesamt 6000 Allgemeinmediziner betroffen. Derzeit gibt es nicht so viele Vorschläge. Das Parlament soll eine Gesetzesänderung vornehmen, damit die Diskriminierung der Ärzte mit einem Doppeltitel gestoppt wird.