Maklerzentrum Basel gibt zum Krankenkassenwechsel Rat

By Unknown Mittwoch, 10. August 2016
In der Schweiz ist ein Wechsel der Krankenkasse generell möglich. Ist man allerdings bei seiner alten Kasse noch säumig, bleibt man so lange bei dieser Kasse, bis alle fälligen Kosten — zum Beispiel Prämien, Zinsen, Kostenbeteiligungen — bezahlt wurden, und kann erst danach wechseln.

I) Ab welchem Zeitpunkt ist ein Wechsel möglich?

Der Jahreswechsel ist der übliche Termin zum Wechseln der Krankenkasse. Dafür muss die Kündigung bei der alten Kasse bis zum 30. November als Einschreiben eingetroffen sein. Fällt der 30. November auf ein Wochenende, gilt als finales Datum der letzte Arbeitstag im November. Auf den Monat Juli kann auch derjenige einen Kassenwechsel unternehmen, der mit einer Franchise von 300 CHF versichert ist. Hier gilt als letzter Termin der 31. März (bzw. der letzte Arbeitstag im März).
Ändert sich die Höhe der Prämie durch das Erreichen einer neuen Altersstufe, kann der Kunde die Versicherung ebenfalls kündigen. Jede Krankenkasse hat dazu ihre eigene Frist.

Sparen durch Krankenkassenwechsel

II) Warum kann ein Wechsel sinnvoll sein?

Laut des Maklerzentrum Basel zahlt sich ein Krankenkassenwechsel primär dadurch aus, dass man Prämien spart. Versicherte können sich erst informieren, ob ihnen eine Prämienverbilligung zusteht. Dies ist prinzipiell der Fall, wenn man über ein jährliches Bruttoeinkommen von weniger als 150’000 CHF verfügt und kein Vermögen von mindestens 1 Million CHF besitzt. Generell empfiehlt das Maklerzentrum Basel, immer die verschiedenen Prämien, die für eine Versicherung gefordert werden, miteinander zu vergleichen, denn zwischen den einzelnen Kantonen und auch den Versicherern treten teilweise beachtliche Differenzen auf. Zudem erhöhen Versicherer immer wieder die Prämien. Per 2016 stiegen die Krankenkassenprämien stärker als bisher, nämlich zwischen 4 bis 6 Prozent. Deshalb sollte man den Überblick behalten und abwägen.
Zusatzversicherungen können zum Beispiel frei gewählt werden und müssen nicht beim Versicherer der Grundversorgung abgeschlossen sein. Vergleicht man hier also die einzelnen Prämien, kann man sich viele Kosten sparen.

III) Worauf muss beim Wechsel aufgepasst werden?

Die Kündigung muss neben fristgerechter Zustellung schriftlich und per Einschreiben erfolgen. Dabei zählt für die Frist nicht der Poststempel, sondern das Eingangsdatum bei der alten Kasse. Ein Krankenkassenwechsel per 30. Juni ist nur möglich, wenn bei der neuen Kasse das vorige Versicherungsmodell weiterhin besteht und die Franchise nicht ansteigt. Ein Wechsel von einer 300 CHF Standart-Franchise zu einem Telmed-Modell ist zum Beispiel erst per 31. Dezember ausführbar. Erhöht der Versicherer während des Jahres die Prämie, gilt wie in den sonstigen Fällen die einmonatige Kündigungsfrist. Prämienerhöhungen wegen Wechsel des Wohnorts, dem Erlangen der Volljährigkeit oder Wegfall der Prämienverbilligung gestatten nicht einen flexiblen Wechsel.

Maklerzentrum Basel Empfehlung zur KündigungDas Maklerzentrum Basel empfiehlt bei der Kündigung der Krankenkasse auf zwei Dinge zu achten: Der Zeitpunkt der Kündigung und die schriftliche Form.

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