Grundversicherung neu abgeschlossen? Jetzt geht's erst richtig los.

By Unknown Dienstag, 23. Dezember 2014


Mit Zusatzversicherungen Geld sparen - Maklerzentrum informiert

Das grosse Rennen um den Abschluss der Grundversicherung im 2015 ist nun zwar beendet. Doch bei den Zusatzversicherungen kann es weitergehen. Dort gelten nicht dieselben Kündigungs- und Abschlusstermine wie bei der Grundversicherung. Und die Situation ist zudem viel komplexer. Gerade bei den Zusatzversicherungen gibt es zahlreiche Sparmöglichkeiten, die jederzeit, während des ganzen Jahres, initiiert werden können.


Sind Sie wirklich richtig krankenversichert?

Mehr als achtzig Prozent aller Versicherten verfügen auch über eine Zusatzversicherung. Meist wird übersehen, dass hier Fehlentscheide noch viel mehr ins Geld gehen können als beim Abschluss der Grundversicherung. Zum Beispiel auch, weil sehr oft Unnötiges versichert wurde. Prüfen Sie also auch Ihre Zusatzversicherung (sofern Sie über eine verfügen) darauf: Sind Sie überversichert, weil z.B. die Versicherung Ihres Arbeitgebers einen Teil der Risiken übernimmt? Sind Risiken versichert, die Sie nie in Anspruch nehmen werden, z.B. Zusatzleistungen während der Schwangerschaft? Oder anders gefragt: Sind Sie wirklich gegen alle erwünschten Risiken versichert? Oder sind Sie sogar doppelversichert? Auch das gibt es immer wieder.
Nehmen Sie sich ausnahmsweise die Mühe und lesen Sie das Kleingedruckt. Oder lassen Sie Ihre bestehende Versicherung von einem unabhängigen kundigen Makler, zum Beispiel vom Maklerzentrum (Basel), kostenlos prüfen. Er kann Ihnen gleich sagen, wo Sie gerade damit stehen. Kündigen können Sie die Zusatzversicherung in den meisten Fällen erst 3 Monate vor Jahresende auf Ende Jahr. Aber zusätzliche Risiken lassen sich jederzeit versichern, wenn nicht gesundheitliche Vorbehalte bestehen.


So nehmen Sie Ihre Krankenversicherung in die Pflicht

Die Laufzeit einer Zusatzversicherung ist nicht einheitlich geregelt wie bei der Grundversicherung. Meist wird sie für ein Jahr abgeschlossen, mit Kündigungsmöglichkeit 3 Monate vor Jahresende. Sofern Sie die Versicherung nicht rechtzeitig kündigen, läuft sie ein Jahr weiter. Eine Ausnahme ist nur dann, wenn die Versicherungsgesellschaft die Prämie erhöht.
Während alle Krankenkassen Sie in die Grundversicherung aufnehmen müssen, und das unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand, kann der Anbieter der Zusatzversicherung seine Vorbehalte und Ausschlüsse anbringen. Deshalb sollten Sie, wollen Sie nur die Kasse wechseln und nicht einen neuen Vertrag abschliessen, alle Vorsicht walten lassen. Kündigen sollten sie die neue Kasse erst bei Vorliegen der neuen Offerte oder eines bindenden Vertrags. Bei der Anmeldung lohnt es sich, wahrheitsgetreu alle gesundheitlichen Probleme (nach denen im Anmeldeformular gefragt wird) anzugeben. Falls Sie ein gesundheitliches Problem verschweigen und dieses wieder im Krankheitsfalle auftaucht, kann Ihnen die Kasse die Leistungen verweigern.

Haben Sie schon vor einiger Zeit eine Offerte der Versicherungsgesellschaft erhalten? Jetzt können Sie die Kasse in die Pflicht nehmen und auch einige Zeit später den Vertrag unterschreiben. Denn solche Offerten sind in der Regel über längere Zeit, also mehr als einen Monat lang bindend. Wie lange, das steht in der Offerte selbst. Oder haben Sie einen Vertrag erhalten? Dann wurde Ihnen diese aufgrund eines Antrags ausgestellt und Sie sind daran gebunden. Achten Sie also sehr sorgfältig darauf, ob Sie eine Offerte verlangen oder gleich einen Antrag stellen. Der Antrag bindet beide Teile im Falle einer Zusage der Krankenversicherung.

Maklerzentrum rät zu einer Krankenkassenberatung
Maklerzentrum rät zu einer Krankenkassenberatung
Fazit: Zusatzversicherungen sind eine komplexe Angelegenheit mit so vielen Variabeln, dass es dafür keinen Internet Rechner gibt, der Ihnen Aufschluss darüber gibt, welche Risiken Sie wo versichern können und sollten. Deshalb lassen Sie sich - noch besser - krankenversicherungsunabhängig beraten. Und ganz wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie eine Offerte verlangen und nicht gleich einen Antrag unterschreiben, der im Falle einer Zusage der Versicherung bindend ist. Die Mitarbeiter des Maklerzentrum zum Beispiel beraten kostenlos, unverbindlich und objektiv. Die entsprechenden Ausführungen werden während des Gesprächs schriftlich festgehalten, damit Sie diese anschliessend in aller Ruhe studieren können.