Maklerzentrum Schweiz AG (Basel) – Welche Leistungen werden bei einer Schwangerschaft übernommen

By Unknown Montag, 16. September 2013
Schwangerschaft - Maklerzentrum Schweiz AG
Wenn Sie ein Baby erwarten, lohnt es sich, dass Sie sich frühzeitig über die eigene Krankenversicherung informieren. Was sollen Schwangere beachten? Denken Sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz nach.








Maklerzentrum Schweiz AG (Basel) informiert: Die Grundversicherung deckt bei einer normalen Schwangerschaft folgendes ab:
  • die sieben Vorsorgekontrollen
  • zwei Ultraschallkontrollen in einer normalen Schwangerschaft
  • Laboranalysen
  • Geburtsvorbereitungskurs, der von Hebammen geleitet wird
  • Ausgaben für eine zeitlich begrenzte stationäre oder ambulante Entbindung in der allgemeinen Abteilung
  • ambulante Geburt oder Hausgeburt mit Hilfe einer Hebamme
  • die häusliche Pflege durch eine Hebamme nach einer ambulanten oder Hausgeburt - für eine begrenzte Zeit
  • eine Nachuntersuchung des Babys zwischen der sechsten und zehnten Lebenswoche
  • drei Stillberatungen bei ausgebildeten Fachpersonen
Diese Leistungen bekommen die Schwangeren grundsätzlich ohne Selbstbehalt und Anteil an der Franchise durch die Grundversicherung bezahlt.

Die Grundversicherung ist obligatorisch in der Schweiz und damit sind Sie „allgemein” versichert. Wenn Sie bei und nach der Geburt halbprivat oder privat behandelt werden möchten, müssen Sie eine Zusatzversicherung abschliessen. Sie sollen beachten, dass die meisten Zusatzversicherungen einer Karenzfrist unterliegen. Der Versicherungsschutz tritt meistens erst zwei Jahre nach Versicherungsbeginn in Kraft.

Medikamente, Hilfsmittel sowie Gegenstände für die Babypflege übernimmt zwar vorab die Grundversicherung. Das unterliegt aber einer Kostenbeteiligung.

Wenn Sie das Baby in einem Geburtshaus zur Welt bringen möchten, sollte das ausgewählte Geburtshaus unbedingt auf der Spitalliste des Wohnkantons stehen. Erkundigen Sie sich vorab im Geburtshaus und bei Ihrer Krankenkasse, ob Wochenbettaufenthalt im Geburtshaus oder Infrastrukturkosten von der Grundversicherung übernommen werden.

Maklerzentrum Schweiz AG (Basel) informiert über Risikoschwangerschaft

Bei einer Risikoschwangerschaft ist zu empfehlen, die Franchise möglichst niedrig zu halten. Von der Grundversicherung werden nur beschränkt viele Ultraschalluntersuchungen übernommen.

Eine Risikoschwangerschaft wird definiert, wenn mehr als zwei Ultraschalluntersuchungen notwendig sind.

Sie müssen sich vorher über die Kostenübernahme bei speziellen medizinischen Untersuchungen informieren.

Die Hebammen können ohne spezielle ärztliche Verordnung die Begleitung während und nach der Schwangerschaft übernehmen. Die Kosten werden von der Grundversicherung vollumfänglich entschädigt.