Browsing "Older Posts"

In der Kategorie: "Schwangerschaft"

Schwangerschaft: Hier alle Leistungen der Krankenkasse

By Unknown → Sonntag, 11. September 2016
Kontrolluntersuchung bei Schwangerschaft
Kontrolluntersuchungen gehören zu den Mutterschaftsleistungen der Krankenkasse in der Grundversicherung.


Ist man schwanger, dann hat man Recht auf Mutterschaftsleistungen: eine bestimmte Anzahl Untersuchungen, die von der Grundversicherung gedeckt werden.

Ärztliche Untersuchungen vor der Geburt 

Läuft die Schwangerschaft normal ab, gelten als Teil der Mutterschaftsleistungen sieben Kontrolluntersuchungen und zwei Ultraschalluntersuchungen. Diese finden einmal zwischen der 11. und 14. Woche und einmal zwischen der 20. und 23. Woche statt.

Zusätzliche Leistungen der Krankenkasse

Für Kurse zur Vorbereitung auf die Geburt trägt die Krankenkasse 100 Franken bei. Die Kosten der Geburt werden von der Grundversicherung gedeckt, unter der Bedingung, dass das gewählte Geburtshaus auf der Spitalliste des Heimatkantons steht. Entscheidet man sich für eine Geburt zuhause, wird auch die von der Grundversicherung gedeckt.

Was zahlt die Krankenkasse nach der Geburt?

Von den Dienstleistungen der Grundversicherung kann man nicht nur während, sondern auch noch nach der Schwangerschaft profitieren: Nach der Geburt erfolgt eine Kontrolluntersuchung, deren Kosten übernommen werden, sowie drei Stillberatungen, von erfahrenen Krankenschwestern oder Hebammen geleitet.

Bei einer gewöhnlich verlaufenden Schwangerschaft werden keine Kosten der Mutterschaftsleistungen von den Versicherten selbst getragen. Treten Schwierigkeiten auf, dann gelten die in dem Fall geleisteten Dienste als Leistungen wegen Krankheit. Somit besteht für den Versicherungsnehmer eine Pflicht zur Kostenbeteiligung.

Seit dem 1. März 2014 besteht für Schwangere ab der 13. Woche bis 8 Wochen nach der Geburt keine Kostenbeteiligung an allgemein medizinischen Dienstleistungen. Damit fällt auch die Kostenbeteiligung für Behandlungen unabhängig von der Schwangerschaft weg.

Kostenbeteiligung nach der Entbindung

Nach der Entbindung ist die Krankenversicherung der Mutter für den Krankenhausaufenthalt des Neugeborenen zuständig. Wird der Säugling jedoch krank, fällt eine Kostenbeteiligung an (Franchise und Selbstbehalt).

Stephan Wirz vom Maklerzentrum findet aber, dass die genannten Leistungen der Grundversicherung vollkommen genügen. Für allfällige zusätzliche Wünsche empfiehlt das Maklerzentrum eine entsprechende Zusatzversicherung für Mutterschaft. Wird man bald Eltern, lässt man sich am besten von einem neutralen Krankenkassen-Experten beraten. Das Maklerzentrum steht Ihnen als kompetenter, versicherungsneutraler Berater in allen Versicherungsangelegenheiten zur Seite.

Maklerzentrum Schweiz AG (Basel) – Welche Leistungen werden bei einer Schwangerschaft übernommen

By Unknown → Montag, 16. September 2013
Schwangerschaft - Maklerzentrum Schweiz AG
Wenn Sie ein Baby erwarten, lohnt es sich, dass Sie sich frühzeitig über die eigene Krankenversicherung informieren. Was sollen Schwangere beachten? Denken Sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz nach.








Maklerzentrum Schweiz AG (Basel) informiert: Die Grundversicherung deckt bei einer normalen Schwangerschaft folgendes ab:
  • die sieben Vorsorgekontrollen
  • zwei Ultraschallkontrollen in einer normalen Schwangerschaft
  • Laboranalysen
  • Geburtsvorbereitungskurs, der von Hebammen geleitet wird
  • Ausgaben für eine zeitlich begrenzte stationäre oder ambulante Entbindung in der allgemeinen Abteilung
  • ambulante Geburt oder Hausgeburt mit Hilfe einer Hebamme
  • die häusliche Pflege durch eine Hebamme nach einer ambulanten oder Hausgeburt - für eine begrenzte Zeit
  • eine Nachuntersuchung des Babys zwischen der sechsten und zehnten Lebenswoche
  • drei Stillberatungen bei ausgebildeten Fachpersonen
Diese Leistungen bekommen die Schwangeren grundsätzlich ohne Selbstbehalt und Anteil an der Franchise durch die Grundversicherung bezahlt.

Die Grundversicherung ist obligatorisch in der Schweiz und damit sind Sie „allgemein” versichert. Wenn Sie bei und nach der Geburt halbprivat oder privat behandelt werden möchten, müssen Sie eine Zusatzversicherung abschliessen. Sie sollen beachten, dass die meisten Zusatzversicherungen einer Karenzfrist unterliegen. Der Versicherungsschutz tritt meistens erst zwei Jahre nach Versicherungsbeginn in Kraft.

Medikamente, Hilfsmittel sowie Gegenstände für die Babypflege übernimmt zwar vorab die Grundversicherung. Das unterliegt aber einer Kostenbeteiligung.

Wenn Sie das Baby in einem Geburtshaus zur Welt bringen möchten, sollte das ausgewählte Geburtshaus unbedingt auf der Spitalliste des Wohnkantons stehen. Erkundigen Sie sich vorab im Geburtshaus und bei Ihrer Krankenkasse, ob Wochenbettaufenthalt im Geburtshaus oder Infrastrukturkosten von der Grundversicherung übernommen werden.

Maklerzentrum Schweiz AG (Basel) informiert über Risikoschwangerschaft

Bei einer Risikoschwangerschaft ist zu empfehlen, die Franchise möglichst niedrig zu halten. Von der Grundversicherung werden nur beschränkt viele Ultraschalluntersuchungen übernommen.

Eine Risikoschwangerschaft wird definiert, wenn mehr als zwei Ultraschalluntersuchungen notwendig sind.

Sie müssen sich vorher über die Kostenübernahme bei speziellen medizinischen Untersuchungen informieren.

Die Hebammen können ohne spezielle ärztliche Verordnung die Begleitung während und nach der Schwangerschaft übernehmen. Die Kosten werden von der Grundversicherung vollumfänglich entschädigt.